Bearbeitungsdauer Beratungshilfe

  • Hallo Ihr fleißigen Rechtspfleger,

    meine Frage ist eher theoretischer Natur. Gibt es Vorgaben, wie lange ein Rechtspfleger brauchen darf, bis er einen Beratungshilfeschein ausstellt? Ich kenne es von früher so, dass die Mdt. immer gleich den Beratungshilfeschein mitbekommen haben, wenn sie alle Unterlagen bei der persönlichen Vorsprache mit hatten. Unser AG braucht zwei bis drei Monate nur um den Beratungshilfeschein auszustellen, geschweige denn, um unser Geld zu überweisen.

    Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben?

    Danke vorab.

  • Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben?


    Ich mache zwar keine Beratungshilfe, aber: Soweit ich weiß, sind die Rechtspfleger immer noch sachlich unabhängig. Daher wird es wohl keine "gesetzlichen Vorgaben" geben. Hoffe ich!

  • Also ich mach Beratungshilfe momentan nur vertretungsweise (GsD :cool:)
    Bei mir/uns is es so dass der Beratungshilfeschein bei Vorlage der notwendigen Unterlagen bei persönlichem Antrag am AG (falls die restlichen Voraussetzungen vorliegen) sofort erteilt wird und dem Antragsteller mitgegeben wird.

    Die Auszahlung der Vergütung hängt halt davon ab wann der Rechtsanwalt sie geltend macht. :wechlach: aber in der Regel liegen die Anträge max. 2-3 Tage bei uns bevor sie bearbeitet sind.


  • Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben?



    Nein und Dank der Sparpolitik und der Antimotivationslehre wird es nicht schneller werden.

    Allerdings brauchen wir nie länger als 1-2 Tage, wobei viele den Schein schon gleich mitnehmen. 2-3 Monate kenne ich nicht.

  • Nein Vorgaben gibt es nicht. Euer Amtsgericht scheint ja sehr überlastet zu sein.
    Ich mache zur Zeit auch keine Beratungshilfesachen, aber ich habe die Beratungshilfescheine, soweit alle Unterlagen vorlagen und der Anspruch bestand, sofort erteilt und ausgehändigt. Auch bei der Anweisung der Vergütung war ich ziemlich auf zack. Das mache ich im übrigen immer noch, dass ich zuerst PKH-Sachen bearbeite und dann alles was mit Kosten, Vergütung usw. zu tun hat. Die Anwälte sollen schließlich ihr Geld bekommen, damit sie ihre Angestellten bezahlen können ;)

  • Kommt der Bürger ersönlich und hat alle Unterlagen mit, gibts das "Scheinchen" i.d.R. gleich. I.d.R. deshalb, weils nun mal Grenzfälle gibt, über die ich auch nochmal nachdenken möchte. Aber auch eine schriftliche Entscheidung dauert nicht länger als 2-3 Tage.

  • Kommt der Bürger ersönlich und hat alle Unterlagen mit, gibts das "Scheinchen" i.d.R. gleich. I.d.R. deshalb, weils nun mal Grenzfälle gibt, über die ich auch nochmal nachdenken möchte. Aber auch eine schriftliche Entscheidung dauert nicht länger als 2-3 Tage.

    Yepp, wenn sie alles mithaben, gibts den Schein gleich, ansonsten müssen sie nochmal wiederkommen!
    Schrifliche Ablehnungen kann man natürlich auch gleich mitnehmen.
    Schriftliche Anträge/Festsetzungsanträge < 1 Woche von Eingang bis Erteilung/Anweisung!
    Ablehnungen dauern länger, da ich dabei vorher rechtliches Gehör gewähre!

  • Ich kann die prompte Zahlung in meinen BerHi-Fällen bestätigen.

    Ich mach viele nachträgliche Anträge - die Zahlungen erfolgen - kommentarlos - regelmäßig innerhalb einer Woche.

  • Um mal zum Thema zurückzukommen: Bei uns gibt es den Schein auch gleich mit, wenn die relevanten Unterlagen vorliegen. Sonst gilt halt: Nachreichen und ein bißchen warten. Sobald jemand frei ist, werden Sie geholfen. ;)

  • Außer wenn ich Urlaub hatte gab's den Schein beim persönlichen Erscheinen im Idealfall sofort in die Hand, schriftliche Anträge wurden in aller Regel spätestens einen Tag nach Eingang bearbeitet, Vergütungsanträge ebenso :)

  • Bei persönlicher Vorsprache gibt's - sofern alle Unterlagen vorliegen und die sonstigen Vss. gegeben sind - hier den Schein sofort.

    Bei schriftlicher Bearbeitung kann es - je nach Belastungssituation - auch schonmal eine bis vier Wochen dauern.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Bei persönlicher Antragstellung (und Erfüllen der Voraussetzungen incl. Vorlage aller Unterlagen) gibt es den Schein sofort "auf die Hand".

    Bei den schriftlichen Verfahren kommt es darauf an:

    • läuft es gut: 2-3 Tage
    • Chaos durch Vertretungen etc.: bis zu 6-8 Wochen
      wenn bei uns der originäre Vertreter auch nicht da ist oder es nicht schafft (ich liebe PEBB§Y :binsauer), bleiben die Sachen stumpf liegen (weder die Beratungshilfesachen, noch die Antragsteller haben bei uns in den oberen Etagen die entsprechende Lobby und der Verwaltung ist es egal......). Dann kommt man im Zweifel zurück (Urlaub, Krankheit, Tagung...) und darf sich dann entscheiden, was "mehr" brennt. Da ist der Kfb in C-Sachen oder die Grundschuld oder die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung schlichtweg eiliger und wichtiger. Frustrierend, aber grauer Büroalltag......
  • Ich dachte schon ich bin die Einzige, die des öfteren die Prioritäten mal anders setzen muss und Beratungshilfe liegen lassen muss.
    Wir erteilen die Scheine bei Vorliegen der Voraussetzungen gleich, lehnen auch sofort ab. Schriftliche Anträge dauern so 2,3 Tage (kann auch mal mehr sein).
    Und bei den Vergütungsanträgen liegen die auch schon mal ein paar Wochen, dann gibts Sammelanweisungen; der Anwalt erhält eine größere Summe mit einem Mal. Anders ist es bei 1800 Verfahren nicht zu machen, wenn man auch die Anweisungen in ProFiskal als Rechtspfleger selbst machen muss (und Beratungshilfe nur einen kleinen Teil des Pensums darstellt).

    Aber die Anwälte hier haben Verständnis und freuen sich dann, wenns ausnahmsweise auch mal innerhalb weniger Tage klappt mit der Kohle, oder dann eben mal ein ganzer Schwung auf einmal kommt.

  • Hier gibt's den Schein auch sofort oder spätestens ein paar Tage später.
    Bei meinem vorherigen Gericht haben aber die schriftlichen Anträge auch bedeutend länger gedauert als hier.

    Aber Vorgaben gibts m.E. nicht, wie lange so ein Verfahren dauern darf.
    Ich finde drei Monate auch ein bisschen zu lange, aber es kommt ja drauf an, wie das AG organisiert ist - s. Post von Geologe: keine Vertretung, "BerH ist ja nicht so wichtig"... :daumenrun
    vielleicht gibts Krankheitsausfälle - auch bei der SE und gar nicht beim Rpfl...

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Bei persönlicher Antragstellung (und Erfüllen der Voraussetzungen incl. Vorlage aller Unterlagen) gibt es den Schein sofort "auf die Hand".

    Bei den schriftlichen Verfahren kommt es darauf an:

    • läuft es gut: 2-3 Tage
    • Chaos durch Vertretungen etc.: bis zu 6-8 Wochen


    hier im Bezirk:
    läuft ganz gut: 6-8 Wochen Minimum
    Chaos am Gericht: 6-8 Wochen Minimum :teufel:

  • Typischer Satz von mir: "Es kommt drauf an..."

    Läuft das Pensum rund, dann geht es schnell.

    Säuft es ab, dann kann es manchmal auch ein halbes Jahr dauern. (War früher in AG P./W. so oder stellenweise in AG Mitte.)

    So ist es eben.

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