Pfüb - vorlage Kostennachweise

  • Hallo, wir diskutieren an anderer Stelle gerade wieder mal:

    Braucht man zur Beantragung eines Pfübs (gilt ja eigentlich auch für die Kostenfestsetzung nach 788 ZPO)

    die Originalbelege (Gerichtsvollzieherkosten, EMA-Rechnungen usw.) oder langen Fotokopien?

    Irgendwie ist´s bei uns "Halbe/Halbe" :confused:

  • Da die Vollstreckungsunterlagen wieder dem Glaeubiger zurueckgereicht werden, kann man ja ruhig Originale einreichen. Falls man keine hat, wuerde ich persoenlich bestimmt auch Kopien akzeptieren.

  • .... :confused: .... bei mir kommen immer Fragezeichen statt ä und ö, etc.

    Weiß jmd, was man gegen diese Computerkrankheit tun kann ... oder seh ich die Fragezeichen als Einzige?? :gruebel:

  • Zitat von jalu

    .... :confused: .... bei mir kommen immer Fragezeichen statt ä und ö, etc.

    Weiß jmd, was man gegen diese Computerkrankheit tun kann ... oder seh ich die Fragezeichen als Einzige?? :gruebel:



    Ich seh nur ä und ö

  • Im Studium habe ich gelernt, dass die bisherigen Vollstreckungskosten lediglich glaubhaft gemacht werden müssen und dazu reichen Kopien.

    Ja ja wir reiten bis zum Horizont - anschlagen - und zurück!
    (Mike Lehmann)

  • :dito:

    (wenn die Kopien aussagekräftig sind und sich daraus prüfen lässt, dass es sich bei der Maßnahme um notwendige Kosten der Zwvo i.S.v. § 788 ZPO handelt - Also : Eine Kopie der "GV-Rechnung" (der "Schnippel" über ca. 1/3 DinA4-Seite) allein reicht mir nicht aus, da sich hieraus nicht ergibt, um was für eine Maßnahme es sich denn gehandelt hat.)

    Bei 788er-Festsetzung fordere ich die Originalbelege an, da wir einen Festsetzungsstempel auf diese setzen (eine konkrete Rechtsgrundlage hierfür gibt es allerdings nicht...)

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • damit ich sie nocht doppelt schicke? Irgendwie müssen sie ja kenntlich gemacht werden, daher dann auch die Originalbelege

    Logisch, aber wo das steht weiß ich auch nicht

  • Wie gesagt :

    Zitat von the bishop

    (eine konkrete Rechtsgrundlage hierfür gibt es allerdings nicht...)



    ... und ich darf ja nicht laut sagen : Ich möchte einen Stempel auf die Original-VU setzen, damit der Gl. / der Gl.-V. die Kosten nicht (ähem : versehentlich, also zustätzlich zum KFB) geltend macht... so etwas darf ich eigentlich nicht einmal denken, das wäre ja eine Unterstellung, wäre das ja ...:teufel: :strecker

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!