Elektronisches Mahnverfahren ab 01.12.08

  • Und wir haben 11 Arbeitsplätze und müssen für alle die Lizenzerweiterung in der ZV zahlen, auch wenn es nur an etwa 2 genutzt wird...



    d.h. ihr gebt auch keine Forderungskonten ein? also alles was mit ZV u.ä. zu tun hat wird nicht genutzt?



    Na ich geh mal davon aus, dass EGVP dann auch über RA-Micro genutz wird. Dann - denke ich - muss man auch für alle Arbeitsplätze lizensieren.
    Wir haben auch RA-Micro. EGVP aber nicht. Dieses auch nur an einem - meinem - Arbeitsplatz. Und Kosten fallen kaum ins Gewicht!

  • Klarstellung:
    Wir nutzen das ZV-Modul mit Foko, ZV, PfÜb und allem anderen. Für EGVP fehlt uns Signaturkarte, Lesegerät (kein Notar im Haus) und die Software-Lizenz müsste erweitert werden, das kostet für jeden Arbeitsplatz, weil es, im Gegensatz zu Notariat, nicht beschränkt werden kann.
    Ich kanns nicht ändern, Cheffe haben so entschieden, also muss ich damit leben. (Evtl. nicht mehr lange)

  • nur nochmal zur Absicherung (so kurz vor knapp, weil es mir grade erst aufgefallen ist):

    § 690 Abs 3 ZPO spricht von Mahnanträgen

    was ist mit Widersprüchen und/oder VB?

    VB Anträge laufen bei uns auch über EGVP und theoretisch wäre ein Widerspruch auch so möglich, aber wenn z.B. ein Mandant mit dem Widerspruchsfomular auftaucht und sagt kümmert euch drum... :gruebel:

    Darf ich das Formular verwenden, was mir mitgebracht wird oder nur Online? dann würde ich den Mandnaten unterschreiben lassen udn gut ist - find aber nix dazu im Gesetz

  • Ich hab heut grad gelernt, dass du an jeder Stelle des laufenden Online-Mahnverfahrens aussteigen kannst. Und der Antragsgegner kriegt ja eh Papier zugestellt. Also auch einen Papier-Widerspruch.

    Für den Widerspruch gibt es sowieso keine Formvorschrift, das kannst du auch auf eurem Briefkopf rausschicken.

    Was mich ja ganz tierisch erfreute bei der Präsentation des Online-Mahnverfahrens: Die vorgerichtlichen Kosten können ab sofort mit Zinsen geltend gemacht werden. :daumenrau

    Für mein Büro kommt nur Barcode-Verfahren in Frage, super Lösung für alle die, die keine Sig-Karte einsetzen wollen.

  • Heißt das, dass ich auch im Barcode Verfahren jederzeit wechseln kann. Wir wollen mal versuchen, im laufenden Verfahren den Verfahrensbevollmächtigten auszutauschen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Im Barcode-Verfahren druckst du ja eh alles auf weißem Papier aus - auf der letzten Seite gibt es den Strichcode, in dem dann sämtliche Infos noch mal verborgen sein sollen. Die Blättchen schickst du mit der Post, wie früher deine ausgefüllten Formulare. Und alles läuft, wie gewohnt.

    Im VB-Antrag kann man die Änderungen dann wie immer eintragen. Das dürfte auch für den Prozessbevollmächtigten gelten. Der VB-Antrag sieht genauso aus, wie eben vor 19 Tagen auch.

    Das einzige, was eben anders ist: Du brauchst kein Formular mehr für den MB-Antrag.

  • Das "Aussteigen aus dem laufenden Mahnverfahren" bezog sich auf Bines Nachfrage, wenn man auf Mahnverfahren mit EGVP und Sig-Karte umsteigt.

  • Was mich ja ganz tierisch erfreute bei der Präsentation des Online-Mahnverfahrens: Die vorgerichtlichen Kosten können ab sofort mit Zinsen geltend gemacht werden. :daumenrau

    Für mein Büro kommt nur Barcode-Verfahren in Frage, super Lösung für alle die, die keine Sig-Karte einsetzen wollen.

    welches Feld nimmste denn für die vorgerichtlichen Kosten? Als HF mit Nr. 71 war das schon immer so (sogar zu BRAGO Zeiten für die P+T)

    Die Sig Karte brauche ich ja auch für alle anderen Gerichte mit EGVP, daher bin ich superglücklich mit meiner Lösung (und seit es funktioniert auch superbegeistert)

  • Klarstellung:
    Wir nutzen das ZV-Modul mit Foko, ZV, PfÜb und allem anderen. Für EGVP fehlt uns Signaturkarte, Lesegerät (kein Notar im Haus) und die Software-Lizenz müsste erweitert werden, das kostet für jeden Arbeitsplatz, weil es, im Gegensatz zu Notariat, nicht beschränkt werden kann.

    nochmal zurück:
    beim Barcodeverfahren kannste doch nicht das FoKo übertragen in den MB, oder doch? Gibts da eine Schnittstelle zu RA Micro (o.a.)?


  • welches Feld nimmste denn für die vorgerichtlichen Kosten? Als HF mit Nr. 71 war das schon immer so (sogar zu BRAGO Zeiten für die P+T)

    Das wird jetzt gesondert abgefragt, ist also keine Hauptforderung mehr. Da wird dann auch nach vorgerichtlichem Streitwert und Anrechnungsbetrag gefragt. Du darfst ein Häkchen machen, wenn die Sache überdurchschnittlich war ("Wie alle Sachen" - sprach der Referent). Also alles neu.

  • Das wird jetzt gesondert abgefragt, ist also keine Hauptforderung mehr. Da wird dann auch nach vorgerichtlichem Streitwert und Anrechnungsbetrag gefragt. Du darfst ein Häkchen machen, wenn die Sache überdurchschnittlich war ("Wie alle Sachen" - sprach der Referent). Also alles neu.


    :eek: weißt du wo genau?

    weil mein Computer das alte Formular hat, welches dann ja übermittelt wird. Die Formulare dürften doch gleich sein, oder? :gruebel:

  • Klarstellung:
    Wir nutzen das ZV-Modul mit Foko, ZV, PfÜb und allem anderen. Für EGVP fehlt uns Signaturkarte, Lesegerät (kein Notar im Haus) und die Software-Lizenz müsste erweitert werden, das kostet für jeden Arbeitsplatz, weil es, im Gegensatz zu Notariat, nicht beschränkt werden kann.

    nochmal zurück:
    beim Barcodeverfahren kannste doch nicht das FoKo übertragen in den MB, oder doch? Gibts da eine Schnittstelle zu RA Micro (o.a.)?


    Schön wärs. Nein, das geht meines wissen nach nicht im Barcodeverfahren.
    Dieses wenden wir auch nur für Mahngericht an, wo wir keine Diskettenzulassung für haben an.
    Für Hagen ist Disketten-Versand angesagt, Berlin, Euskirchen, Stuttgart u.a. gehen per Barcorde-Verfahren und Übertragung aller Daten per Hand raus. Nervt, aber wenn el Cheffe nicht investieren will...
    Der wird sich noch umsehen wenn das Diskettenverfahren gesperrt wird... :teufel: (Aber dann bin ich evtl. ja nicht mehr da.)

  • Das wird jetzt gesondert abgefragt, ist also keine Hauptforderung mehr. Da wird dann auch nach vorgerichtlichem Streitwert und Anrechnungsbetrag gefragt. Du darfst ein Häkchen machen, wenn die Sache überdurchschnittlich war ("Wie alle Sachen" - sprach der Referent). Also alles neu.


    :eek: weißt du wo genau?

    weil mein Computer das alte Formular hat, welches dann ja übermittelt wird. Die Formulare dürften doch gleich sein, oder? :gruebel:



    Der Herr im Anzug ist vor unseren Augen über Online-Mahnantrag selbigen durchgegangen. Da stand´s drin. Hab ja selbst noch keinen gefertigt, aber ich kann ja probehalber heut abend noch einen Antrag durchgehen für dich zum Testen.

    Wie die Anwaltssoftware reagiert, weiß ich nicht. Die mag ja noch nicht angepasst sein (??)


  • Nein, die Formulare zwischen Papier-Antrag und Online-Mahnantrag (Barcode-Verfahren) sind NICHT gleich. Vielleicht hat der "Herr im Anzug" ja die Kosten in die alte Spalte III Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren eingetragen. Die Auslagen dort werden nämlich auch verzinst weil sie mit in die Festgesetzten Kosten einfließen. Das ist aber nicht neu.

  • Neee, ich bin doch nich blöde..... :confused:

    Nach Antragsteller, Antragsgegner, Hauptforderungen, Nebenforderungen und allem anderen kam ein Feld:

    Bruttokosten der vorgerichtlichen Tätigkeit, dann zum Häkchen setzen die Nachfrage nach "schwer oder nicht", Streitwert für das Mahnverfahren und Anrechnung in Höhe von XXX.

    Und dann: Verzinsung ab.

    Das gab´s doch vorher noch nicht.

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