Grunddienstbarkeit Vermietung

  • Ein schönen guten Morgen an alle Interessierte,

    ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit die wie folgt lauten soll:

    "Dem jeweiligen Eigentümer des dienenden Grundstückes ist eine Nutzungsüberlassung (Vermietung) der auf dem dienenden Grundstück jeweils vorhandenen Einzelhandelsflächen oder Gastronomieflächen an Dritte untersagt, sofern der Dritte, an den die Nutzungsüberlassung (Vermietung) erfolgen soll, nicht von einem eingesetzten Vermietungsmananger aufgrund des zwischen dem Eigentümer des dienenden Grundstückes und den Eigentümern des herrschenden Grundstücke am 28.12.2007 geschlossenen Gesellschaftsvertrages der Vermietungsgemeinschaft Überseequartier als Nutzer/Mieter der Einzelhandelsflächen oder Gstronomieflächen bestimmt wurde. Die Ausübung des Rechtes soll beschränkt werden auf die auf dem dienenden Grundstück vorhandenen Einzelhandelsflächen bzw. Gastronomieflächen...."

    Ziel ist es auf einem Areal von verschiedenen Grundstücken nur Geschäfte und Gastronomie zu haben die allen ins Konzept passen. Dafür soll die Dienstbarkeit in 20 Grundbücher.

    Ich bin mir sehr unsicher, ob dies so eingetragen werden kann.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • So auf die Schnelle: Mit der Dienstbarkeit kann der Eigentümer in seiner tatsächlichen Herrschaft über das Grundstück beschränkt werden, nicht aber in der rechtlichen Verfügung darüber (Schöner/Stöber, GBR, 14. Auflage, Rn. 1205, NJW 1961, 176). Deswegen hätte ich keine Probleme mit der Nutzungs-, wohl aber mit der Vermietungsbeschränkung.

  • Hallo noch mal für alle die es interessiert.
    Ich habe die Eintragung abgelehnt und ein LG Beschluß bekommen der meiner Entscheidung Recht gegeben hat.
    Zum nachlesen unter AZ 321 T 12/09 Landgericht Hamburg.

    Schönen Tag noch!


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