standesrichtlinien für Anwälte

  • Moin, Moin

    eine frage an die postenden Anwälte

    haben hier einen Anwalt der ca 400 km vom hiesigen Gerichtsbezirk entfernt seinen Kzl - sitz hat

    Dieser Anwalt wurde hier in weit mehr als 150 verfahren mit der Durchführung der Schuldenbereinigung beauftragt. Es kam bisher noch in keinem Verfahren zu einer Abrechnung. Wie uns jezt von einer A´stellerin mitgeteilt worden ist, aquiriert der Anwalt die A´steller über Drückerkolonnen ( wie Zeitschriften ):daumenrun . Diese gehn hier durch die Häuser und klinglen überall. Die Leute werden so lange bearbeitet bis der Antrag, der schon den Stempel des Anwalts trägt, unterschrieben wird. Die Drücker schicken den Antrag dann nicht an den Anwalt sondern gleich an das zuständige AG, welches dann, auf grund der Zwischenverfügung :mad: ( keine Unterlagen ), den Anwalt von seinem Mandat informiert :eek: . Laut Aussage der A´stellerin muss sie monatlich 100,- € für das Schuldenbereinigungsverfahren zahlen ( bereits seit 6 Monaten ) ohne dass irgend etwas passiert ist. Ähnliches wurde auch von anderen A´stellern berichtet

    Ich gehe davon aus, dass dieses Verhalten nicht den Standesrichtlinien entspricht. Wir ( die Rpfls am hiesigen Gericht ) würden ganz gerne die zuständige RA - Kammer informieren. Wollten uns aber vorher ein bisschen absichern.:D

    einen schönen heißen Arbeitstag aus einem 35 Grad:( kühlen Dienstzimmer

    wulfgerd

  • Ich sehe kein Problem darin, die zuständige Anwaltskammer zu informieren, weil es dem Gericht völlig freisteht, sich bereits bei einem Verdacht auf standeswidrigen Verhalten an die Kammer zu wenden. Ob es im vorliegenden Fall mit einem Verstoß gegen Standesrecht sein Bewenden hat, wird -ggf. auf entsprechende Tätigkeit eines "Mandanten"- von anderer Stelle zu entscheiden sein. Wenn die geschilderten Anwerbungsmethoden zutreffen, stellt sich für mich auch die Frage, ob die betreffenden Mandate überhaupt wirksam erteilt sind.

  • Ich hatte eine sehr intensive Auseinandersetzung als IV mit einem ähnlichen Schuldnerberater-Anwalt, der über einen "XY e.V." (edit by Kai, bitte keine Klarnamen) (mit dem er natürlich offiziell nicht in Verbindung steht) seine Mandanten anwirbt. Die RAK München, eine StA und die Zivilgerichte haben sich recht intensiv mit der Sache beschäftigt. In den Straf- und Zivilprozessen ist der gute Kollege (leider) recht glimpflich davongekommen (kein Vorsatz nachweisbar, bla, bla, bla); die RAK München hält die Abzocke von armen Schweinen aber nach wie vor für standeswidrig.

    Die Darstellung der ganzen Problematik würde hier etwas zu weit führen. Ich denke aber schon, dass man den Fall der Kammer anzeigen sollte (wenn es um die RAK München geht in jedem Fall) - vielleicht vorab mal mit dem Vorstand telefonieren und kurz schildern.

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