Folgender Fall:
Mandantin ist im laufenden Insolvenzverfahren und hat definitiv kein Geld. Allerdings hat sie einen Ehemann, der durchaus wohlhabend ist. Dieser war natürlich schlau und hat einen Ehevertrag abgeschlossen, in welchem die beiden Gütertrennung vereinbaren und auch sonst eigentlich alles ausschließen, was geht.
Mandantin hat also Einkommen null, Kosten null und lebt quasi vom wohlwollen ihres Ehemanns.
Jetzt die Frage, hat die Mandantin Anspruch auf BerH?
Und bitte keine moralische Wertung, ich finde das auch eine Sauerei, Recht und Gerecht sind ja bekanntlich manchmal zwei unterschiedliche Dinge.