§ 1686 BGB und was nun?

  • Hallo,

    ich habe schon mit Begeisterung sämtliche Beiträge zum Thema § 1686 BGB gelesen.
    Ich habe nun auch einen solchen Fall auf dem Tisch!

    KV und KM haben gemeinsame elterliche Sorge, Kind lebt bei KM, KV hat seit 6 Jahren keinen Kontakt. Es laufen mehrere Sachen bei uns u.a. auch noch laufend eine Übertragung eS.

    Nun will der KV Auskunft. Ich wollte nun eigentlich die KM und das Kind (13 Jahre) zur Anhörung laden und dann schauen, ob man was machen kann (Vergleichsmäßig) oder ob ein Beschluss erforderlich ist.
    Würde der KM beim Anschreiben auch noch eine Abschrift des Antrages beifügen und dem JA auch mal, schaden kann es ja nicht, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist.

    Nun kam mein Kollege auf die Idee, dass ich zunächst eine Ergänzungspflegschaft anordnen müsste, das die Kindeseltern im Interessenkonflikt stehen! Irgendwie seh ich das nicht so, obwohl es zwar um das Kind geht sind die Eltern daran beteiligt! Wie seht ihr das? Würdet ihr E-pflegschaft anordnen?

    Die Überlegung einen Verfahrenspfleger zu bestellen würde ich bis nach der persönlichen Anhörung zurückstellen!

    Ich danke euch für jeden Hinweis!


    das Flöckchen*

  • Die Bestellung eines Ergänzungspflegers halte ich vorliegend nicht für erforderlich. Es soll doch kein Rechtsgeschäft abgeschlossen werden, bei dem die Eltern von der Vertretung ausgeschlossen sind.

    Vielmehr geht es um Streitigkeiten bzgl. des Auskunftsanspruches. Und bei solchen Streitigkeiten würde ich wie Du erstmal im Rahmen einer Anhörung versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Ist in jedem Fall sachdienlich und führt vielleicht zu einem positiven Ergebnis.

  • Ein kleiner Hammer für den Auskunftssuchenden:

    OLG Brandenburg FamRZ 2008, 638: Das Verlangen nach Auskunft darf nicht rechtsmissbräuchlich sein, z. B. wenn sich der Verlangende die Daten selber verschaffen kann.

  • ich habe bei mir im Verfahren kürzlich einfach einen Beschluss gemacht nach schriftlicher Anhörung der Gegenseite. Im Palandt steht genügend drin, was rechtsmissbräuchlich wäre und was nicht.
    Eine mündliche Anhörung der Parteien ist nicht zwingend vorgesehen, eine Anhörung des Jugendamts ebenfalls nicht (§ 49a FGG).

  • Ich klinke mich hier mal ein.. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Voraussetzungen des § 1686 S. 2 BGB richtig sehe und wollte mal eure Meinung dazu hören.

    Gemäß § 1686 S. 1 BGB kann jeder Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskünfte über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.
    Ich verstehe das so, dass lediglich dann, wenn es Streitigkeiten über den Umfang des Auskunftsanspruches zwischen den Eltern gibt, das Familiengericht entscheidet(vgl. § 1686 S. 2 BGB).

    In dem mir vorliegenden Fall hat sich die Kindesmutter nach vorheriger Anhörung bereits bereit erklärt, Kopien der Schulzeugnisse dem JA auszuhändigen und dieses hat sich bereit erklärt Fotos zu machen und diese dem KV in regelmäßigen Abständen zusammen mit den Zeugnissen zu übersenden.
    Meiner Ansicht nach besteht bezüglich des Auskunftsanspruches somit derzeit kein Streit zwischen den Kindeseltern und ein Beschluss ist nicht erforderlich.

    Der RA des KV will aber unbedingt eine gerichtliche Entscheidung, damit er nicht immer auf den "good will" der KM angewiesen ist. RA meint, es kann nicht sein, dass der KV den Sachen dann hinterher laufen muss. Gerade weil man je gesehen hat, dass das nicht klappt (JA hat wohl nicht alles sofort übersandt...)

    Bin mit meinem Latein am Ende - nachdem ich dem RA nun deutlichen gemacht habe, dass ich KEIN Annerkenntnisurteil machen kann, fordert dieser nun eine vollstreckbare Entscheidung...

    Einmal editiert, zuletzt von nana23 (7. Juli 2009 um 20:36)

  • Hm, wenn kein Streit vorliegt, besteht eigentlich kein Grund für ein Verfahren.
    Hast Du die Kindesmutter schon angehört?

    Und was heißt hier eigentlich "good will"?? Können sich die Leutz nicht auch mal ohne Gericht wie vernünfte Erwachsene verhalten und miteinander reden?

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • ich versteh den SV nicht so ganz. Ist denn jetzt ein Verfahren anhängig? Hat die KM NACH dem Antrag erfüllt?

  • Ja, es ist ein Verfahren anhängig.. Anfangs hat sich die Mutter geweigert die Zeugnisse und Fotos rauszugeben! Das JA hat sich dann bereit erklärt die Fotos zu machen und die Zeugnisse in Kopie an den KV zu übersenden. Die KM war dann mit dieser Verfahrensweise einverstanden. Dann hab ich den RA angeschrieben und ihm die schriftliche Einverständiserklärung der RA der KM übersandt m.d.B. mitzuteilen ob der Antrag nunmehr zurück genommen wird.
    RA des KV will aber unbedingt eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung, weil das mit den Zeugnissen und Fotos eben nicht immer alles gleich klappt...

    Ich denke aber, wenn sich die KM nicht weigert die Auskünfte zu erteilen, dann kann ich da auch keinen Beschluss machen. Aber eine entsprechende Kommentierung hab ich nicht gefunden..

  • ok, aber warum soll der RA den Antrag zurücknehmen? Hier liegt doch wohl Erledigung nach Klageerhebung vor, oder nicht?

    Der eigentliche Auskunftsanspruch ist erledigt, darüber kann er RA natürlich keinen vollstreckbaren Titel mehr bekommen; aber ggf. hat er ein berechtigtes Feststelungsinteresse (weil es "ständig2 Ärger gibt und weiterer Ärger zu erwarten ist) für die feststellung, dass die Km verpflichtet ist ist, ihm regelmäßig, d.h. in Abständen xy diese und jene Auskünfte zu erteilen durch vorlage von yyxx?

  • Hatte überlegt, ob ich das letzte Schreiben des Ast-Vertr. an die KM-Vertr. und das JA schicke mit dem Hinweis, dass die noch fehlenden Zeugnisse umgehend übermittelt werden sollen, da sonst nach einer Anhörgung der Pareien eine vollstreckbare Entscheidung ergehen wird.. Was meint ihr dazu?

    Eine andere Idee war da noch eine Entscheidung im Wege des § 278 ZPo - aber ich find einfach nichts darüber, ob ich das eigentlich darf...

  • Hallo,

    gibt es eigentlich ein Zwangsmittel, wenn die Antragsgegnerin die Auskünfte trotz Beschluss nicht erteilt?

    Sie hat schon angekündigt, dass sie defintiv keine Berichtige/Zeugnisse/Fotos usw. erteilen wird.

    Problem: sie ist mittellos und alleinerziehend. Was soll man da ggf.vollstrecken?

  • Hilft Dir § 95 I Nr. 3, IV FamFG? Bereits das Zwangsgeld wird sie doch zur Erteilung bewegen, spätestens die Ankündigung der Ersatzhaft.



    Nein, Zwangsgeld juckt die nicht die Bohne :( Bei der Zwangshaft wird sie mit ihrem Kind argumentieren (kann ja schlecht alleine leben).
    Boah, langsam kotzt mich diese Familie wirklich an. Derzeit habe ich das Gefühl, dass mein ganzes Pensum in Vollstreckung und Familie nur von dieser Familie beherrscht wird.

    Aber § 95 FamFG hilft schonmal weiter. Danke :)

  • Joah, das schon. Aber will man einem Kind das wirklich zumuten?

    Ich überlege aber gerade Folgendes:

    KM hat alleiniges Sorgerecht.
    Muss ich für das Kind neben dem Verfahrensbeistand noch einen Ergänzungspfleger bestellen?

  • *schieb*

    Ein Ergänzungspfleger dürfte doch nur erforderlich sein, wenn das Kind in diesem Verfahren unmittelbar Beteiligter wäre, oder? Ist es aber nicht, sondern es geht ausschließlich um KV gegen KM.

    Habe ich soweit recht? Da die Akte wahrscheinlich eh zum OLG gehen wird, will ich alles richtig machen.

  • Muß denn überhaupt ein Verfahrensbeistand? Etwa Nach § 158 Abs. 2 Nr. 3 FamFG, falls im Rahmen der zwangsweisen Durchsetzung kein Mutter-Kind-Platz frei wäre...?

    Ergänzungspflegschaft fällt mir hier aber auch nicht ein. Es betrifft ja keine Angelegenheiten des Kindes, an deren Besorgung die Eltern verhindert wären.

    Nach meiner Auffassung hast Du recht.

  • hi,

    hab zum ersten Mal einen Fall nach § 1686 BGB, den ich eigentlich abschließen kann. Ich weiß nur nicht wie:gruebel: Mutter wollte Zeugnisse, diese wurden vom Antragsgegnervertreter vorgelegt und an die Mutter weitergeleitet. Somit hat sich die Sache m.E.n. erledigt, doch wer trägt die Kosten?? Wie beende ich das Verfahren? Steh irgendwie auf dem Schlauch.....

    Danke schon mal :)

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