d.h. im Ergebnis:
ein vorhergehender SH -Gläubiger hat z.B. mit den Antragsunterlagen eine Abschrift der E.V. mit eingereicht, die in der Grundakte ist und aus der Du die Vermögensverhältnisse des Eigentümers ersehen und auch für eine ZwVfg verwerten kannst.
Denn wie willst Du sonst positiv Bescheid wissen und es auch schreiben können, wie die Vermögenssituation eines Eigentümers ist (so gut kenn ich nicht mal die finanz. Situation meines Nachbarn :):))