Eine zu große Zahl von (vor allem) Banken und ihren Inkassierern gibt in der Forderungsanmeldung keinen Hinweis darauf, ob ihre Forderung nun vollständig oder fdA festgestellt werden soll. Beim Durchblättern der Unterlagen entdeckt man aber eine Lohnabtretung. Häufig genug kommen die dann auch mit Schreiben zwei Monate später, dass sie eine Lohnabtretung hätten und gerne den Arbeitgeber genannt bekommen möchten.
Wie geht ihr mit diesen Anmeldungen um? Festgestellt (und auf das Absonderungsrecht verzichtet) oder festgestellt für den Ausfall, obwohl nichts von Absonderung oder Ausfall steht? Oder meint ihr, muss der IV hier nachhaken (ich rede jetzt nicht von Omma Liese, mit der spricht man kurz, sondern von Profi-Gläubigern, die die Unterschiede kennen)?