Hallo, muss das Thema auch nochmal aufgreifen...
Hab ein VU und KfB gegen 2 Beklagte als Gesamtschuldner.
Der Kl.-V. beantragt nun die Erteilung einer zweiten vollstr. Ausfertigung um gegen die Bekl. zu 2 vorgehen zu können.
Wenn ich raicro richtig verstehe muss ich mir die vollstr. Ausfertigung zurückgeben lassen und zwei neue gegen die Beklagten jeweils einzeln erteilen!? Kann das richtig sein???
Ja, würde ich auch so machen.