Verwirkung des Räumungstitels
Wird ein Räumungstitel immer wieder dafür eingesetzt, durch den von dessen Durchsetzung ausgehenden Druck den Mieter zu veranlassen, Miete oder Rückstände zu bezahlen, verliert der Titel durch die wiederholte Beauftragung und den Zeitablauf seine Wirksamkeit.
Der Titel ist daher verwirkt
Anm: es fehlt an der Ernsthaftigkeit des Räumungswillens.
AG München Beschluss v 24.,05.06 – 1531 M 17758.06
NL ZWV Nr 46 – 2006
http://14775.rapidforum.com/topic=100382124649
http://5376.rapidforum.com/topic=100882832070
http://5376.rapidforum.com/topic=100977158248
Verwirkung eines Räumungstitels bei wiederholter Antragsrücknahme
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JosefStamm -
14. Juli 2006 um 09:14
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Welcher Zeitablauf lag denn hier zu Grunde und wie oft wurde der Gerichtsvollzieher beauftragt?
Kann man die Zeitschrift NL ZWV evtl. irgendwo online einsehen? -
vieleicht inst NL ZWV der Newsletter von Herrn Stamm? Auf der oben zitierten Seite suchen?
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senden Sie mir eine eMail und Sie erhalten als pdf die gesamte Entscheidung (hier: 6 x GV Beauftrag zur Räumung, 6 x zurückgenommen).
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Und fünfmal das Gebettel des Sch mit dem hoch-heiligen Versprechen die Nutzungsentschädigung zu zahlen.
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