Schlussrechnungsprüfung durch SV

  • Zitat von Mosser

    Für die Gerichte wird es kostenlos sein.



    Laß mich mal raten, wer das dann finanzieren soll. :eek: Ich werde wieder mal in meinen Verschwörungstheorien bestätigt, was den Drang auf die Trittbretter anbelangt! Irgendwann wird es nicht mehr darum gehen, ob jemand ein Insolvenzverfahren (im Sinne des Insolvenzzwecks) vernünftig abwickeln kann, sondern wer sich die "richtige" Software vom Monopolisten leisten kann und ein Top-Rating als Verwalter hat (s. neue ZInsO). Wobei - letzteres kriegt man bestimmt für ein paar lukrative Gutachtenaufträge (ich vermeide Klarnamen). :teufel:

  • Zitat von chick

    Laß mich mal raten, wer das dann finanzieren soll.



    Ach, warte doch erstmal ab. Wer weiß, ob sich so etwas durchsetzt. Denn man darf natürlich auch nicht den Nachteil vergessen: Dadurch, dass mehr sichtbar wird, könnten sich die Kollegen natürlich auch mehr unter Druck gesetzt fühlen. Denn man erhält dadurch natürlich eine Vielzahl von Informationen, die man sonst gar nicht "sehen" würde.

    Des Weiteren ist diese Prüfung natürlich gerade für größere Verfahren gedacht. Wenn ich 10 Forderungen aus L & L habe, dann brauche ich ja nicht gerade eine Sortierfunktion oder eine Stichpunktsuche. Und die meisten Verfahren sind ja doch überschaubar. Also: nix wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird ;) .

    Aber stimmt schon. Die Finanzierung läuft wahrscheinlich letztlich über die Verwalter.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Mosser:
    Na, dann berichte doch mal bitte kurz von Deinen Eindrücken von der Vorstellung, hier oder in einem eigenen Thread, dürfte für die Insolvenzler insgesamt von Interesse sein.

  • Das mache ich ( wenn wir die Vorstellung hatten und wir konkret ein Verfahren gesehen haben).

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  • Ja das Hinausgeben von Schlußrechnungen zur "externen Prüfung" scheint auch ein zunehmend interessantes Thema zu werden.
    Ich denke, da laufen mehrere Dinge zusammen:
    1. es versuchen sich Leute den Gerichten als Sachverständige anzudiehenen, um selber dann als Verwalter bestellt zu werden

    2. es wird versucht, Standards zu setzten, die dieses oder jenes ermöglichen,um etwaige Verwalterprätendenten, die diese Standards nicht leisten können, schon aus der Auswahl rauszukicken
    3. die "Entlasungswirkkung" der Justiz

    Was den Punkt 2) betrifft, wird ja offeriert, über onlinebanking jederzeit Einblick in die Konten zu erhalten

    hi hi, ist ja kein echtes onlinebanking, sondern , wie es mal jemand auf der DAV-Tagung genannt hat "onlinelooking" (onlinebanking fänd ich schon cooler :D ).
    Nur wird da ganz ganz schnell eine Verpflichtung draus, wenn es mal "schiefgegangen ist"... Da kann nur vor gewarnt werden!

    Was das Hinausgeben von Schlußrechnungen betrifft:
    bei manchen Gerichten reine Notwehr (über dreißig Verwalter !); bei manchen Gerichten Entziehen gerichtlicher Aufgaben (ja da bekomm ich einen drüber für, ich weiß das jetzt schon).
    Ich habe aber in diesem Zusammenhang Prüfgutachtenaufträge gesehen, die mit dem Gesetz schlechterdings nicht mehr vereinbar sind. Da wird dann auftragsgemäß auch noch Stellung zum Vergütungsantrag genommen und so weiter...
    M.E. ist nur die reine Belegprüfung delegierbar, aber auch darüber mag man streiten.....
    Grüsse
    Def

  • Defaitist

    Gibt es bei Euch am Gericht genug Rechtspfleger? Oder nur wenig Verfahren? Dann kann man ja alles selber machen, kein Problem.
    Bislang bin ich ohne SV für Schlussrechnungen ausgekommen, habe aber mehrere große Verfahren am Horrizont, bei denen der Abschluss "droht". (lange Betriebsfortführung, starke Auslandsberührung, viele Arbeitnehmer etc.) Ich warte auf den Umfang der Schlussrechnung und dann sehe ich weiter.

    Natürlich beschränkt sich ein SV Auftrag auf die rechnerische Seite, eine Zweckmässigkeitsprüfung darf es da nicht geben, das ist Sache der Gläubigerversammlung. Und der Vergütungsantrag ist einer Begutachteung nicht zugänglich, wohl aber die Ermittlung der Teilungsmasse.

    Den Teufelskreis habe ich schon weiter oben erwähnt, aber so wie von Defaitist angenommen (alle Gerichte, die SV Aufträge vergeben, drücken sich vor ihren Aufgaben und ihrer Arbeit) ist es nun einmal nicht. Wie in der Justiz üblich: es kommt drauf an.

  • Am Anschluss an die Anmerkungen von Defaitist mal folgende Frage an die InsO-Rechtspfleger (könnte man auch einen eigenen thread draus machen):

    Ich gehe davon aus, Ihr kennt die Diskussion über verstärkte Kontrolle der Insolvenzverwalter durch die Gerichte, u.a. durch die Möglichkeit, online auf die Anderkonten zu schauen. Was haltet Ihr davon?

    Vorweg eine kurze Zusammenfassung meiner diesbezüglichen Gespräche mit "meinen" Rechtspflegern:

    1. Online kann ich natürlich erkennen, ob der IV ein Sammelkonto verwendet, darüber hinaus aber (ohne Belege) wohl nicht sehr viel.

    2. Wenn alle IVs schon aus Prinzip verdächtig zu sein scheinen, kann ich dann ernsthaft davon ausgehen, dass an den Gerichten kraft Amtes nur Engelchen sitzen? (kennt jemand die Gerüchte, warum einer unserer auf dem Gebiet aktivsten Wissenschaftler nicht mehr als Richter tätig ist ? :wechlach: )

    3. Könnte mit einer (zumindest vermeintlich) verstärkten bzw. vereinfachten Kontrollmöglichkeit vielleicht - wie von Defaitist angedeutet - auch eine Erweiterung des Pflichtenkreises bzw. der Haftungsgefahr einhergehen? :teufel:

    4. Wenn man mal überschlägt, dass ich - schon aus Haftungsgesichtspunkten - als Rechtspfleger ca. einmal im Monat jedes Anderkonto kurz online überfliegen sollte, und dass mich das im Schnitt (teils viele, teils wenig Buchungen, Zeit fürs Runterladen) vielleicht so zwischen fünf und zehn Minuten pro Konto kostet, dann dürfte bei den meisten InsO-Rechtspflegern nicht mehr allzuviel sonstige Arbeits- oder Freizeit übrigbleiben. Aber Ihr seid ja als Beamte 24 h im Dienst! :D Oder ist es vielleicht eine verkappte Initiative zur Schaffung neuer Rechtspflegerstellen? :gruebel:

  • Hallo chick,
    dem Umstand der Institutionalisierung eines (bestimmten) "Zertifizierungsinstituts" konnte ich aus der von Dir sub.2. gemachten Anspielung mir schon seinerzeit ein Lächeln nicht verkneifen.
    :D
    Def

  • hab grad noch etwas umpfangreicher zum Thema versucht, Stellung zu nehmen, hm, danach kam dann die Aufforderung, miich anmelden zu müssen (obwohl ich angemeldet war).... boah sowas macht keinen bock mehr (wenn dann der ganze Text weg ist) , werd die Tage noch mal ansetzen...

  • Wie schon gesagt, laufen mehrere Gesichtspunkte zusammen:

    Thema Arbeitsbelastung der Gerichte:

    der Trend, staatliche Aufgaben auf private zu verlagern, ist „in“; dies gutheißen wollen oder nicht, mag eine Sache des polititschen Standpunkts sein.

    Bezüglich der Schlußrechnungslegung gab es da wohl verschiedene Verfahrensweisen:

    je nach Umfang einige Wochen liegenlassen, die Staubschichten entfernen und terminieren (nach der KO galt ! die Schlußrechnung ja im Schlußtermin als abgenommen). Dass dies allerdings nicht dem gesetzgeberischen Auftrag an die Konkursgerichte entsprochen hab, behaupte ich jetzt einfach mal !

    Es gab auch Konkursgerichte, die sich die Schlußrechnung genau angesehen haben; dies insbesondere daraufhin, ob die gesamte Masse verwertet wurde, keine unangemessenen Ausgaben erfolgten und im Hinblick auf die Angemessenheit der Vergütung das gesamte Verfahren und damit auch die Verwaltertätigkeit noch einmal revue passieren ließen.

    Klar, einfacher ist: die Gläubigerversammlung soll Einwendungen gegen die Schlußrechnung erheben; Vergütungsanträge stets antragsgemäß zu bescheiden wirkt auch Stress vor...


    Hm,.... ja solche Gerichte soll es geben.

    Was sind denn nun die Aufgaben im Rahmen der Prüfung der Schlußrechnung und der Festsetzung der Vergütung ?

    Hm, der Gesetzestext der KO ist genauso wie der nach der InsO eindeutig: die Schlußverteilung darf nur genehmigt werden, wenn die Masse verwertet ist.

    Kann die Beantwortung dieser Frage auf einen Sachverständigen übertragen werden ?

    ich weiß es nicht....

    Was kann auf einen Sachverständigen übertragen werden, und was nicht ?

    ich weiß es nicht...


    Nun ist es heute doch so, dass etliche sich dazu andienen, Schlußrechnungslegungsprüfung für die Gerichte vornehmen zu wollen.

    Häufig handelt es sich hierbei um „Verwalterprätendenten“.

    Ich frage mal: brauche ich ein Prüfungsgutachten, weil ich dem Sachverstand des Gutachters mehr traue, als dem Verwalter ?

    Was mache ich denn dann, wenn der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass der Verwalter einen glasklaren Anfechungsanspruch übersehen hat, die Geltendmachung desselben aber verjährt ist ....

    hm, ja klar, das Gericht hat die Berichte offenbar nicht richtig gelesen, nicht verstanden oder nicht nachgehakt......


    Zur Personaldiskussion:

    wenn es denn obligatorisch wird, die Sclhlußrechnungen rauszugeben, wird ganz ganz schnell der Pensenschlüssel angepasst !

    Nur von der Verwaltung wird es nie ! eine Erklärung dahingehend geben, was rauszugeben ist, und was nicht..... da ist die pseudo-unabhängigkeit der Rpfl. ein verdammt gutes Geschäft für die Landesjustizverwaltungen...


    Ich habe bisher den verholenen Anwurf „warum geben sie die Schlußrechnungen nicht raus“ immer damit kontern können, dass ich diesbezüglich um Weisung bitte. Allerdings habe ich dabei auch stets anklingen lassen, auch die 0-Masseverfahren dann einer gutachterlichen Prüfung unterziehen zu lassen....

    hm, ich weiß bis heute nicht, was nun gutachterlich überprüft werden kann, und was nun urgeigenste Aufgabe des Gerichtes ist.

    Allerdings wird bei Herausgeben der Schlußrechnungen auch ganz schnell einen pensenmäßige Umsetzung seitens der Verwaltung erfolgen.

    Grüsse
    Def

  • Zitat von Defaitist

    hab grad noch etwas umpfangreicher zum Thema versucht, Stellung zu nehmen, hm, danach kam dann die Aufforderung, miich anmelden zu müssen (obwohl ich angemeldet war).... boah sowas macht keinen bock mehr (wenn dann der ganze Text weg ist) , werd die Tage noch mal ansetzen...



    :2danke für diesen tröstlichen Hinweis! Ich hatte schon befürchtet, ich sei einfach nur zu doof. (Letzters ist natürlich nach wie vor nicht auszuschließen, aber ich bin wenigstens nicht allein.:D )

  • Zitat von chick

    Ich gehe davon aus, Ihr kennt die Diskussion über verstärkte Kontrolle der Insolvenzverwalter durch die Gerichte, u.a. durch die Möglichkeit, online auf die Anderkonten zu schauen. Was haltet Ihr davon?



    Ich sehe das auch sehr mit gemischten Gefühlen. Eigentlich hast Du ja schon alles dazu gesagt. Größere Möglichkeiten können natürlich plötzlich auch größere Pflichten ergeben ( Motto: "Sie hätten doch mal eben aufs Konto schauen können").
    Andererseits schreckt gerade nur die Möglichkeit der jederzeitigen Einsichtnahme aufs Treuhandkonto vielleicht doch auch einige schwarze Schafe ab. Denn jetzt ist es doch so: ich kriege - wenn überhaupt - einen Orgiginalkontobeleg zum Bericht zur Ansicht. Ob die Summe kurz vor Erstellung des Auszugs auf das Konto überwiesen wurde und ob es kurz danach nicht wieder verschoben wird, sehe ich so nicht. Zumindest solche Dinge kann ich auch durch einen einfachen Blick dann sehen. Aber wie gesagt, die von Dir angegebenen Zweifel habe ich auch.

    Und grundsätzlich möchte ich auch mal sagen, dass ich für unsere Insolvenzverwalter zwar nicht die Hand ins Feuer legen würde, ich würde sie aber zumindest grob in die Richtung halten :D ...

    Zitat von chick

    (kennt jemand die Gerüchte, warum einer unserer auf dem Gebiet aktivsten Wissenschaftler nicht mehr als Richter tätig ist ? :wechlach: )


    Ooohhh jaaaa. Und jetzt spielt er sich als großer Insolvenzler auf und drängt sich - so kommt es mir jedenfalls vor - auf jede Insolvenzbühne. Ãch glaube, dass ist auch der, der mal behauptet hat, an 95% aller Insolvenzgerichte sind - frei zitiert - Luschen am werkeln.
    Aber nach dem ich festgestellt habe, dass ich in großen Verfahren Schlussrechnungen von Dritten prüfen lasse und den Schuldner nicht regelmäßig zum Berichtstermin lade, scheint er ja zumindest in meinem Falle sogar richtig zu liegen :teufel:...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Da wir hier nun auch vermehrt SV mit der Prüfung der Schlussrechnung beauftragen möchten (bleibt sonst einfach zuviel liegen!) eine Frage zu der Schlussrechnungsprüfung durch Sachverständige: Was wäre denn die Folge, wenn der SV tatsächlich ein Versäumnis des IV feststellt?
    Ich stelle das im Prüfungsvermerk fest und führe das Verfahren trotzdem weiter durch als wäre nichts gewesen mit der Folge, dass nach Aufhebung gegebenenfalls die Gläubiger einen Schaden geltend machen können?
    Ode wäre das dann zwingend ein Fall für einen Sonderverwalter?

    Bislang hatte ich nur den Fall, dass im Schlusstermin Gläubiger dem IV die schlechte Verwertung (GST weit unter VKW etc.) vorgeworfen haben; der Termin wurde in dem Fall durchgeführt mit dem Hinweis an die Gl. ggfs. ihre Rechte nach § 60 InsO gegen den IV durchzusetzen (falls überhaupt was dran ist an den Vorwürfen).

  • Ich denke, das kommt mal auf die Art des "Fehlers" an. Bei Erwägungen im wirschaftlichen Raum (Verkehrswerte etc) können ja nur die Gläubiger ihre Rechte wahrnehmen. Und da wo die Aufsicht des Gerichts gefordert ist amtswegig tätig werden. Was könnte letzteres sein: verschenkte Masse, fehlende Gegenstände o.ä.
    Wie üblich: Kommt drauf an;)

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