Hallo,
ist es relevant für ein eröffnetes Inso-Verfahren, wenn
der Sch. vor 5 Jahren in der Schweiz wegen Betrugs ver-
urteilt wurde?
Oder kommt das erst dann in der Restschuldbefreiung
zur Berücksichtigung?
Könnte mir jemand einen Tipp geben, wo ich da nach-
lesen kann?
Gruß Uffi