Hallo,
heute hab ich mal ein GmbH-Problem:
Gesellschafterversammlung hat die Auflösung der Gesllschaft beschlossen, allerdings rückwirkend am 14. 01. zum 31.12. des Vorjahres. Nach langem Suchen habe ich auch zwei Kommentare gefunden, in den steht das das nicht zulässig ist. Leider steht da nichts über die Rechtsfolge für den Beschluss. Ist damit der gesamte Beschluss nichtig und die Gesellschaft noch gar nicht aufgelöst? Oder bleibt der Beschluss als solcher wirksam und die Rechtsfolge, nämlich die Auflösung tritt erst am 14.01., dem Tag der Beschlussfassung ein?
Im ersteren Fall müsste ich einen neuen Beschluss mit neuer Anmeldung verlangen :(, da die rückwirkende Auflösung auch so angemeldet wurde. Im zweiten Fall würde ich einfach eintragen "Die Gesellschaft ist durch Beschluss vom ... aufgelöst" und fertig. Dem Antragsteller würde ich dann schriftlich mitteilen, dass die Rückwirkung nicht eingetragen wurde, weil nicht zulässig.
Was meint ihr?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!