Problem bei Auflösung GmbH

  • Hallo,

    heute hab ich mal ein GmbH-Problem:
    Gesellschafterversammlung hat die Auflösung der Gesllschaft beschlossen, allerdings rückwirkend am 14. 01. zum 31.12. des Vorjahres. Nach langem Suchen habe ich auch zwei Kommentare gefunden, in den steht das das nicht zulässig ist. Leider steht da nichts über die Rechtsfolge für den Beschluss. Ist damit der gesamte Beschluss nichtig und die Gesellschaft noch gar nicht aufgelöst? Oder bleibt der Beschluss als solcher wirksam und die Rechtsfolge, nämlich die Auflösung tritt erst am 14.01., dem Tag der Beschlussfassung ein?
    Im ersteren Fall müsste ich einen neuen Beschluss mit neuer Anmeldung verlangen :(, da die rückwirkende Auflösung auch so angemeldet wurde. Im zweiten Fall würde ich einfach eintragen "Die Gesellschaft ist durch Beschluss vom ... aufgelöst" und fertig. Dem Antragsteller würde ich dann schriftlich mitteilen, dass die Rückwirkung nicht eingetragen wurde, weil nicht zulässig.
    Was meint ihr?

  • Es findet § 139 BGB Anwendung. Damit ist der ganze Beschluss nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Gesellschafter etwas anderes gewollt haben (was wahrscheinlich der Fall sein dürfte). Ich würde daher nachfragen, ob die Auflösung auch gewollt war, wenn sie nicht rückwirkend zum 31.12. möglich ist.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Danke, da wäre ich jetzt nicht so draufgekommen. Hab die Anfrage schon fertiggemacht und werde dann mal warten, was draus wird...

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