Mandantin kommt zu Anwalt mit 2 Abmahnungen. Beides mal mahnt die Firma XY gmbh ab vertreten durch die Kanzlei Z. Abmahnungen datieren vom selben Tag, aber verschiedene Schreiben.
Einmal wird abgemahnt dass der Film xy illegegal runtergeladen wurde und in der anderen abmahnung der Film ABC.
Anwalt legt nun für jede Abmahnung eine Akten an und fertigt geädnerte Unterlassungserklärungen und verteidigt Mandantin gegen jede Abmahnung.
Von vornherein sollte über Beratungshilfe abgerechnet werden.
Nun die FRage, sind es 2 oder 1 Angelegenheit?