Bundesrat will Beratungshilfe für Hartz-IV-Empfänger einschränken

  • ... und vorallem die Frage, was hinten als Ergebnis raus kommt.

    Hatte gestern Abend einen Traum:
    BerHG wird abgeschafft.
    Es gibt wieder wie in der DDR die Bürgerberatungsstunde im Amtsgericht, wo derRichter der Bevölkerung den Rechtsrat erteilen musste. Super Sache, fast kostenneutral und der Bevölkerung wurde auch geholfen.

  • Ausgaben für BerH in 2009 wieder leicht gesunken:
    http://www.anwaltverein.de/downloads/Depe…festatistik.pdf



    Dann warte mal die Zahlen 2010 ab, weil so wie ich unsere Zahlen bisher sehe ist das bisher das teuerste Jahr

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Erstmal danke für die Statistik :daumenrau

    Erfreulich finde ich die Tendenz, dass die Rechtssuchenden direkt an das AG kommen, das war ja die Jahre vorher leider anders. § 3 BerHG kann dann eher zur Anwendung kommen.

    Auffällig ist, dass es Bundesländer gibt, die sogut wie nie Anträge zurückweisen. Wäre mal nachzuforschen, woran das liegt. Denn dass eine Quote von unter 10 % rauskommt, das wirft für mich etliche Fragen auf.

  • Ausgaben für BerH in 2009 wieder leicht gesunken:
    http://www.anwaltverein.de/downloads/Depe…festatistik.pdf

    Dann warte mal die Zahlen 2010 ab, weil so wie ich unsere Zahlen bisher sehe ist das bisher das teuerste Jahr


    Ist dies an anderer Stelle schon mitgeteilt? Die Beratungshilfezahlen für 2010 sind jetzt veröffentlicht: HIER, Gesamtübersicht über die Entwicklung in den letzten Jahren HIER.
    Es war das teuerste Jahr.
    Was tut der Gesetzgeber?

  • Er erstellt immerhin schon mal ein Eckpunktepapier :D ... eine Bund-Länder-Besprechung zu der Sache ist für den 08.09.2011 angedacht ...

  • Was tut der Gesetzgeber?


    Da sollte man erst mal in Erfahrung bringen, wofür die meisten Beratungshilfescheine beantragt werden. Wenn man was ändern will, muss man an der Wurzel anfangen.


    Ich verweise diskret auf Deine Signatur... :teufel:

  • Zumindest an der Bearbeitungsweise der HartzIV-Anträge sollte dringend was geändert werden. Offensichtlich sind tatsächlich die meisten Bescheide falsch. Wenn die Bürger selber Widerspruch einlegen, passiert nichts bzw. wird der Widerspruch zurückgewiesen. Erst wenn sich ein Anwalt einschaltet - natürlich mit Beratungshilfe - wird da mal bissel geschaut, manchmal aber auch da noch nicht. Und wenn das dann vor dem Sozialgericht läuft, lenken die ein und gebe endlich zu, dass die falsch berechnet haben. Die dadurch entstandenen Kosten zahlt natürlich auch wieder der Steuerzahler.
    Wenn das tatsächlich so abläuft (hat mir kürzlich ein RA erzählt), kann ich den Leuten nicht verübeln, dass sie sich die Scheine holen. Sie haben doch gar keine andere Möglichkeit.
    Erst wenn die Mitarbeiter, die die falschen Bescheide erlassen, für den Schaden ihrer Fehler selber aufkommen müssen, wird sich was ändern - also nie.

  • Erst wenn die Mitarbeiter, die die falschen Bescheide erlassen, für den Schaden ihrer Fehler selber aufkommen müssen, wird sich was ändern - also nie.

    Wahrscheinlich würde es schon helfen, ausreichend ausgebildete Mitarbeiter bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern einzusetzen, ihnen stabile Rahmenbedingungen statt knapp befristeter Verträge zu bieten und sie dann auch mit den nötigen Informationen über aktuelle Rechtsprechung zu versorgen.
    Allein - das scheint nicht gewollt zu sein. Nicht immer zum Nachteil der Hartzer, manchmal überseht der überforderte oder überlastete Bearbeiter ja auch, denen rechtzeitig auf die Finger zu schauen, etwa wenn sie erben oder im Lotto gewinnen.

  • also bei uns würde die Abschaffung von Hartz IV ( oder vernünftige Bearbeitungsweise durch JC dafür sorgen, das wir im Jahr ca 60 - 70 % weniger Anträge hätten.

    gruß

    wulfgerd

    Ganz so extrem ist das bei uns nicht, es würden vielleicht 30% weniger Beratungshilfeanträge sein. Es gibt ja noch ander "Renner" außer Hartz4. Es liegt schon ein "klein wenig" auch an den Leuten und den Anwälten: Anders ist es nicht zu erklären, dass manche Antragsteller im Jahr 20 Scheine beantragen, andere wiederum vielleicht einen, und Anwälte, die nach Köpfen im Bezirk 15% ausmachen, mit 70% an der Beratungshilfe beteiligt sind. Wenn man dies wiederum anschaut, sieht man, dass es wohl doch nicht nur an der Arbeit der Jobcenter liegt, wenn die Ausgaben jedes Jahr steigen. Nichts desto trotz ist die Arbeit bei den Jobcentern auch bei uns alles andere als befriedigend.

    Der Thread ist von der Bezeichnung her sowieso nicht ganz glücklich getroffen. Es geht nicht (nur) um Einschränkungen bei Hartz4-Empfängern (so eine Bezeichnung geht schon wieder Richtung Populismus einiger Strömungen).

    Ich halte für das Beste an der geplanten Reform sowie die Abschaffung der Möglichkeit der nachträglichen Beantragung über den Anwalt. Jeder muss erst mal beim AG Beratungshilfe beantragen, dann kann man schon mal gehörig was zu den Eigenbemühungen im Hinblick auf Vergleich mit Selbstzahlern sagen oder an anderer Stelle die Beratungshilfe durch eigene Auskunft erledigen. Das alles wäre für einige, die bisher die Rundumversorgung durch den Anwalt genießen, schon zu viel zugemutet, sodass allein schon damit wieder einiges rückläufig sein wird.

    Nicht viel halte ich von dem, was man in Bezug auf Mutwilligkeit und Selbstzahlervergleich aufgenommen hat. Das ist alles nur Gummi und wurde im Übrigen auf Grundlage der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowieso so schon gemacht. Dann wird es in jedem Einzelfall weiter den Streit geben, ob denn ein Selbstzahler in einem vergleichbaren Fall sofort zum Anwalt gerannt wäre.

  • Das mit dem Regress gegen die Mitarbeiter würde ich persönlich aus naheliegenden Gründen nicht befürworten. Dann können wir die Bearbeitung in Grundbuchsachen gleich auf die Notare übertragen.

    Bei den Mitarbeitern der diversen Kommunalverwaltungen hier ist eine drohende (oder erfolgende) Versetzung an das JC eines der Schreckgespenster schlechthin, was ich so mitbekomme. Und was man sonst so hört, dass der Staat in puncto Vorbild für die freie Wirtschaft in dem Bereich so richtig abgeht, dass er sich echt nicht wundern darf, wenn die freie Wirtschaft nachzieht (die das aber doch gar nicht machen soll), dann darf man sich über die Qualität der Arbeit dort nicht wundern.

    Die Begleichung der Schäden sowie das Ausbügeln der Unstimmigkeiten sollten in diesem Falle denen aufgedrückt werden, die die Personalpolitik in den JC's und ARGE's zu verantworten haben.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Die Begleichung der Schäden sowie das Ausbügeln der Unstimmigkeiten sollten in diesem Falle denen aufgedrückt werden, die die Personalpolitik in den JC's und ARGE's zu verantworten haben.


    Wen genau aus der nicht rot-grün-schwarz-gelben Volkspartei meinst Du?

  • In Baden-Württemberg ist der teurste Posten (und dies mit Abstand) die Beratungshilfe für Inso zur Erteilung der 305er Bescheinigung.
    Das dürfte woanders auch nicht viel anders sein.

    Ich würde diese Bescheinigung als Verfahrensvoraussetzzung für das Verbraucherinsolvenzverfahren ersatzlos streichen. Das könnte man alles ins gerichtliche Verfahren verlagern.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • In Baden-Württemberg ist der teurste Posten (und dies mit Abstand) die Beratungshilfe für Inso zur Erteilung der 305er Bescheinigung.
    Das dürfte woanders auch nicht viel anders sein.

    Ich würde diese Bescheinigung als Verfahrensvoraussetzzung für das Verbraucherinsolvenzverfahren ersatzlos streichen. Das könnte man alles ins gerichtliche Verfahren verlagern.

    Gute Idee! Aber die geplante Insolvenzreform bietet doch andere Schmanker`l!! :teufel:

    How can I sleep with Your voice in my head?

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