Seit drei Jahren gibt es an der FH Hildesheim Diplomarbeiten. Zeit für mich als Korrektor, erste "Auffälligkeiten" mitzuteilen (rein subjektiv und nur aufgrund der von mir durchgesehenen Arbeiten):
Die richtige Wahl und Eingrenzung des Themas ist sicher schwierig. Ist es zu eng gefasst, kriegt man die Seiten nicht voll, ist es zu weit gefasst, kommt man mit dem Platz nicht aus. Das sollte jedoch kein Grund sein, das Untersuchungsthema (sicherheitshalber) allzu schwammig zu formulieren. Dem Leser der Arbeit muss schon beim Lesen des Themas klar, um was es in der Arbeit genau geht. Die FH-Dozenten sollten überlegen, ob hier ohne sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, mehr Hilfestellung für die Themenauswahl möglich ist. Es wird jedoch auch Kandidaten geben, die diese Hilfe gar nicht in Anspruch nehmen wollen.
Ein Thema hat nicht nur Außenwirkung, sondern ist auch für die Verfasser wichtig. Es ist mir mehrfach aufgefallen, dass Studenten bei schwammigen und weit gefassten Themen ein Rahmen und roter Faden für die Arbeit fehlt. Da wird munter im Nebel herumgestochert, weil man selbst auch nicht so recht weiß, was man eigentlich untersuchen möchte. Zudem neigen Studenten dann dazu, sich nicht auf die Besonderheiten ihres Themas zu konzentrieren, sondern lehrbuchartig zu schreiben (fiktives Beispiel: Beim Thema "Der Nachlasspfleger und die Anwendung des japanischen Rechts" wird lang und breit über die Nachlasspflegschaft im Allgemeinen referiert, ohne dass ein Bezug zum Thema hergestellt wird). Lehrbücher gibt es aber nun wahrlich genug.
Bei der Praxisuntersuchung insbesondere den Aktenauswertungsbögen fällt auf, dass formale Dinge abgefragt werden (überspitzt "Wie dick ist die Akte" "Anteil von Umweltpapier daran"). Das ist zwar fürchterlich bequem und schnell herausgefunden, hilft jedoch in der Sache nicht immer weiter. Mühsamer herauszufinden, aber aussagekräftiger sind meist materiell-rechtliche Dinge.
Die gefundenen Ergebnisse und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen insbesondere ggf. aus der Praxisuntersuchung sind häufig denkbar, lassen sich aber nicht immer aus den gefundenen Ergebnissen ableiten. Das lässt dann meist nur den Schluss zu, dass die Verfasser die Schlussfolgerungen aufgrund außerhalb des Fragenkatalogs liegenden Erkenntnissen ziehen oder sie schlicht mutmaßen. Beides sind keine belegten Schlussfolgerungen.