Hallo!
Ich habe einen Antrag auf Erteilung von Beratungshilfe vorgelegt bekommen. Der Antragsteller macht als absetzungsfähige Kosten die regelmäßigen Fahrten zum Krankenhaus geltend. Aufgrund seiner Erkrankung (Lungen- und Herzkrankheit infolge dessen 4 Bypässe und einen Herzschrittmacher) muss er regelmäßig in die ca. 60 km entfernte Fachklinik zur Untersuchung reisen. Die Fahrten erfolgen mindestens einmal im Monat.
Können diese Kosten bei der Absetzung Berücksichtigung finden?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Jeanny
Berücksichtigung von Benzinkosten?
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Halte ich als besondere Belastung durchaus für abzugsfähig.
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Würde ich abziehen, Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs BerH 2. Aufl. Rd.-Nr. 289.
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Ergänzung: Der Schoreit/Groß (Rn. 70 zu § 115 ZPO) geht auch davon aus, dass Krankheitskosten als Mehrbedarf abzugsfähig sind und verweist in § 30 Abs. 5 SGB XII.
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Halte ich als besondere Belastung durchaus für abzugsfähig.
Ich auch. -
Halte ich als besondere Belastung durchaus für abzugsfähig.
Ich auch.
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sind abzugsfähig, wobei dann ggf. nicht mehr in der Steuererklärung! Darauf würde ich hinweisen
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Halte ich als besondere Belastung durchaus für abzugsfähig.
Ich auch.
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Super, vielen lieben Dank! Dann hat mich mein Gefühl nicht getäuscht!
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