Ausschlagung wirksam ?

  • Ganz einfach weil so vieles im Freibeweisverfahren nachgewiesen werden kann durch Aussagen usw.
    Ich kann ja auch einen Erbschein aufgrund eines Testamentes erteilen, das garnicht vorliegt, nur aufgrund zeugenschaftlicher Aussagen.
    Und natürlich ist es nicht unmöglich, dass eine Ausschlagung verloren geht.
    Geht der Fehler des Gerichts, oder der Post dann zwangsläufig zu Lasten der Ausschlagenden?

  • Das Risiko des Postweges hat jedenfalls immer der Ausschlagende, wenn es irgendwo auf den (rechtzeitigen) Zugang ankommt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ganz einfach weil so vieles im Freibeweisverfahren nachgewiesen werden kann durch Aussagen usw.
    Ich kann ja auch einen Erbschein aufgrund eines Testamentes erteilen, das garnicht vorliegt, nur aufgrund zeugenschaftlicher Aussagen.
    Und natürlich ist es nicht unmöglich, dass eine Ausschlagung verloren geht.
    Geht der Fehler des Gerichts, oder der Post dann zwangsläufig zu Lasten der Ausschlagenden?

    Dann hätte eine wirksame Anfechtung erfolgen müssen. Nach deiner SV-Darstellung ist dies nicht der Fall.

  • Wer eine notariell beglaubigte Erbausschlagungserklärung (angeblich) selbst bei Gericht abliefert und sich keine entsprechende Empfangsbestätigung geben lässt, ist selbst schuld.

    Materiellrechtlich ist das Ganze natürlich nicht uninteressant. Denn ist die Erbausschlagung bei Gericht (fristgerecht) eingegangen, ist sie objektiv wirksam, auch wenn sie verschwunden ist und ihr Eingang nicht bewiesen werden kann. In praxi bleibt dann aber natürlich nichts anderes übrig, als den Weg über die Anfechtung zu gehen.

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