Guten Morgen,
ich bitte um eine kurze Hilfestellung.
Wenn ein Sperrvermerk auf einem Sparbuch angebracht wird,
ab welchem Betrag ist eine VGG nötig zum Entnehmen von Geld.
Hier ist man sich nicht wirklich einig, ob es "Kleinbeträge" bis 1000,00€
übersteigen muß.
Wie wird das an anderen Amtsgerichten gehandhabt?
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