Kosten Sondernutzungsrechte

  • Hallo,

    bei uns ist ein Glaubensstreit am Toben, zu dem ich gerne eure Meinung hören würde.

    Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird ein Sondernutzungsrecht (Kfz-Abstellplatz) verkauft und von Grundbuch A nach Grundbuch B übertragen. Entsteht nun eine Gebühr nach § 64 KostO oder zwei?
    M.E. handelt es sich um die Veränderung mehrerer Rechte, also zwei Gebühren, aber ich habe derzeit die Mindermeinung. Auch unser Bezirksrevisor hat derzeit keine rechte Meinung und will sich erst schlau machen.

    Gibt es hierzu irgendeine eindeutige Kommentarstelle oder obergerichtliche Entscheidung? Meine Suche in Juris hatte keinen Erfolg.

  • Hallo, Grundbüchler,
    KostO-Kommentar habe ich leider nicht zur Hand.
    Aber ist hier nicht § 60 anzuwenden? § 76 II verweist doch nur für die die Änderung des Inhalts des Sondereigentums auf § 64; hier wird aber der Gegenstand des Sondereigentums geändert.

  • Die Übertragung eines Sondernutzungsrechts ist ein schuldrechtlicher Vorgang. Die entsprechende Eintragung dieser Vereinbarung der zwei Eigentümer erfolgt als Änderung des Inhaltes des Sondereigentums nach § 5 IV WEG. Da sich der Inhalt des Sondereigentums in den Grundbüchern A und B ändert fallen auch zwei Gebühren an.

  • Hm, dazu muss ich auch mal was fragen:

    Gilt das Gleiche beim Tausch von zwei Kellerräumen??? Also, erhebe ich in diesem Fall auch zwei Gebühren?

    Danke schon jetzt für eure Hilfe (bin ja immer wieder froh, dass ich euch habe :daumenrau)!!!

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