Löschung Gemeinderecht

  • Hallo zusammen!

    was benötigt man, um ein (bayerisches) einfaches Gemeinderecht zu löschen (samt einfachem Bauholz-, Straublaub-, Laubholz- und Eichelmastungsrecht)?

    Richtet sich wohl nach §§ 80 ff BayGemeindeO...

    Reicht die ET-Bewilligung?

    Danke!



  • Hi,
    ist das so ein "Gemeinderecht zu einem ganzen(bzw. halben) Nutzanteil an den noch unverteilten Gemeindebesitzungen"?? Eingetragen im Bestandsverzeichnis?? Kommen vorwiegend in ländlichen Gebieten vor und sind bei alten Hofstellen eingetragen??
    Oder ist es eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit in Abt.II des GB?
    Bei 1.Alternative: möchte auch gern wissen, wie man diese "dinger" aus dem GB rausbekommt. Hab hier bei uns jede Menge davon in verschiedenen Gemarkungen!

  • Mir fallen folgende Möglichkeiten ein:
    1. Das radizierte (nicht jedoch das reale!) Gemeindenutzungsrecht ist an das Bestehen des Gebäudes gebunden, das den Anwesenhof darstellt. Mit dem Untergang des Gebäudes geht auch das Gemeinderecht unter (BayObLGZ 1960, 447). Hier also: Nachweis des Untergangs des Gebäudes (z. B. durch aktuelle Flurkarte) - Anhören - löschen.
    2. Bestätigung der Gemeinde, dass und warum es sich um ein öffentlich-rechtliches Gemeindenutzungsrecht handelt; das ist z. B. der Fall, wenn sich das Nutzungsrecht auf den Gemeindeverband gründet, wenn es also z. B. Pfarrern oder Lehrern als Teil des Diensteinkommens zustand (BayObLGZ 12, 194). Nachweis - Anhören - löschen.
    3. Nachweis, dass das Gemeinderecht abgelöst worden ist und der Grundbesitz, der Gegenstand des Nutzungsrechts war, zur Entschädigung der Nutzungsberechtigten veräußert worden ist (BayObLGZ 1970, 45; BayObLG Rpfleger 1978, 316). Alternativ Übergang auf die Gemeinde durch Ablösung (BayObLG Rpfleger 1978, 316).
    4. Bestätigung von Gemeinde und Eigentümer, dass das Recht erloschen ist (BayObLG Rpfleger 1990, 54).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Huhu,
    ich kram jetzt den alten Thread nochmal raus und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

    Ich habe eingetragen ein Gemeinderecht zu einem halben Nutzanteil.
    Die Gemeinde hat dieses Recht nunmehr gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 375,00 € abgelöst und Eigentümer und Gemeinde beantragen nunmehr die Löschung des Gemeinderechts.
    Dass das geht hab ich glaub ich schon verstanden.

    Aber wie mach ich das praktisch? Meine Idee wäre jetzt gewesen das Flst. ohne Gemeinderecht neu vorzutragen und in der Zuschreibungsspalte zu vermerken "Aufgrund Ablösung des Gemeindesrechts BVNr. ... neu vorgetragen unter BVNr. ...; eingetragen am..." oder so ähnlich? :gruebel:
    Hat jemand andere / bessere Vorschläge?

    Und wie sieht das kostenmäßig aus? Ist dafür irgendwas zu verlangen?

    Für Hilfe wäre ich ausgesprochen dankbar :huldigen:

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