Anrechnung GG (3) - BGH neu

  • nachdem der 2. Hauptfred zum Thema "der BGH dreht durch" mit der 51. Seite geschlossen wurde, habe ich soeben die Lösung für alle meine zukünftigen KFAs gefunden und rundverfügt:
    vor JEDEM Antrag ist der zuständige Rechtspfleger anzurufen und nach seiner Vorstellung zum Thema Anrechnung zu befragen, So einfach; warum bin ich da nicht früher draufgekommen?:teufel:

  • Bitte an den Moderator:
    Aus Teil 2 ab Beitrag 985 bzw. 992 in Teil 3 übertragen.
    Die Argumentation berührt Kernfragen und wirft Verständnisfragen auf , die m.E. einer weiteren sachbezogenen Auseinandersetzung dienlich sind.

  • vor JEDEM Antrag ist der zuständige Rechtspfleger anzurufen und nach seiner Vorstellung zum Thema Anrechnung zu befragen, So einfach; warum bin ich da nicht früher draufgekommen?:teufel:

    :wechlach:

    Und ansonsten gilt für mich in diesem Thread: :maulhalt:
    Diskussionen a lá "Alle doof, außer BGH" bringen mich zumindest nicht (mehr) weiter.

  • nachdem der 2. Hauptfred zum Thema "der BGH dreht durch" mit der 51. Seite geschlossen wurde, habe ich soeben die Lösung für alle meine zukünftigen KFAs gefunden und rundverfügt:
    vor JEDEM Antrag ist der zuständige Rechtspfleger anzurufen und nach seiner Vorstellung zum Thema Anrechnung zu befragen, So einfach; warum bin ich da nicht früher draufgekommen?:teufel:


    Naja, wenn ich mir so manche Anrechnungsvarianten der RAe ansehe, könnte es sich auch für den Rüpfl anbieten mal anzurufen ;)

  • nachdem der 2. Hauptfred zum Thema "der BGH dreht durch" mit der 51. Seite geschlossen wurde, habe ich soeben die Lösung für alle meine zukünftigen KFAs gefunden und rundverfügt:
    vor JEDEM Antrag ist der zuständige Rechtspfleger anzurufen und nach seiner Vorstellung zum Thema Anrechnung zu befragen, So einfach; warum bin ich da nicht früher draufgekommen?:teufel:



    Das hab ich auch schon des öfteren während des Fertigens eines Festsetzungsantrags gedacht, vor allem, wenn unser Mandant auf der Beklagtenseite stand und bedauerlicherweise für die Titulierung der GG keine Möglichkeit bestand. Anrechnen oder nicht, oder vorher Rechtspfleger anrufen und gleichzeitich noch den Klägervertreter, welcher Auffassung er denn den Vorzug gibt ... :gruebel: Und ich komme immer mehr zu dem Schluss, dass ich erstmal auf Anrechnung verzichte, wenn die GG auf Beklagtenseite undurchsetzbar ist, und abwarte, was passiert.

  • ":wechlach:@steven: man könnte meinen, DU wärst der Erfinder der Anrechnung."

    Nö. Ich wende sie nur an und habe dabei eine Menge dazu- und KollegInnen kennengelernt. Außerdem finde ich die Anrechnung in sich logisch, in den Gesetzesmaterialien dem Grunde nach überzeugend begründet, und in aller Regel handhabbar. Erstaunlich finde ich allerdings, wie damit umgegangen wird und welche Erwägungen in die gerichtlichen Entscheidungen einfließen. Da ist eine Menge Dürftiges dabei. Ich denke dabei beispielsweise an die abwegigen Ausführungen zur Sperrwirkung des § 122 ZPO in einer Entscheidung des AG Bad Iburg (da hätte ich als Anwalt aufgejault, wenn mir einer meine anzurechnende GG mit so einem Argument abspennstig machen will). Für mich galt und gilt im Laufe der Auseinandersetzung: Würdige die Argumente beider Seiten und überprüfe deine eigene Argumentation auf ihre Haltbarkeit. So ist aus einer mM die gegenwärtig wohl hM geworden - tendenziell gilt dies (obwohl in der Literatur mehrfach abqualifiziert) mittlerweile auch bei der PKH und auch für das Argument der Maximalanrechnung bei fehlender Glaubhaftmachung (entgegen BGH) findet Gehör.

  • Und ich komme immer mehr zu dem Schluss, dass ich erstmal auf Anrechnung verzichte, wenn die GG auf Beklagtenseite undurchsetzbar ist, und abwarte, was passiert.

    Kann ich Dir für Frankfurt am Main beantworten: Da wird IMMER angerechnet, auch wenn die GG nicht entstanden ist und man nur vergißt, dies in einem Satz zu erwähnen...

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Und ich komme immer mehr zu dem Schluss, dass ich erstmal auf Anrechnung verzichte, wenn die GG auf Beklagtenseite undurchsetzbar ist, und abwarte, was passiert.



    Was passiert kann ich Dir sagen, denn ich habe dies Anträge "ohne Ende".
    Ich :binsauer und ärgere mich immer über die Kanzleien, die am lautesten schreien aber selber nicht anrechnen. Ich kann auf der einen Seite dem Rpfl. nicht Ignoranz vorwerfen und gleichzeitig versuchen Gebühren durchzusetzen.

    Ich kann diesen blöden Spruch: " Wir setzen uns nur für unseren Mandanten ein" nicht mehr hören.

  • Und ich komme immer mehr zu dem Schluss, dass ich erstmal auf Anrechnung verzichte, wenn die GG auf Beklagtenseite undurchsetzbar ist, und abwarte, was passiert.



    Kann ich Dir für Frankfurt am Main beantworten: Da wird IMMER angerechnet, auch wenn die GG nicht entstanden ist und man nur vergißt, dies in einem Satz zu erwähnen...



    Na na, wir sind doch der Wahrheit verpflichtet und auch schummeln güldet nicht.:motz:(nun kann ich den auch mal bringen)

  • Hier geht es weiter.


    nichts für ungut, ob es wirklich weiter geht, wage ich doch zu bezweifeln :wechlach:



    Ich auch nicht, daher äußere ich mich nicht mehr dazu. Aber wer will, bitte schön!



    Für mich ist auch schon länger daddeldu. Man wird ja schwindelig vom ewigen im Kreis drehen...

    Einmal editiert, zuletzt von 13 (6. November 2008 um 11:17)

  • nachdem der 2. Hauptfred zum Thema "der BGH dreht durch" mit der 51. Seite geschlossen wurde, habe ich soeben die Lösung für alle meine zukünftigen KFAs gefunden und rundverfügt:
    vor JEDEM Antrag ist der zuständige Rechtspfleger anzurufen und nach seiner Vorstellung zum Thema Anrechnung zu befragen, So einfach; warum bin ich da nicht früher draufgekommen?:teufel:



    Tja - warum in die Ferne schweifen (BGH)...

    Bei mir wird das recht häufig praktiziert und dann freudig zur Kenntnis genommen, dass die Titulierungsvariante vertreten wird. So einfach kann man Leute zufrieden stellen... :D

  • Bitte an den Moderator:
    Aus Teil 2 ab Beitrag 985 bzw. 992 in Teil 3 übertragen.
    Die Argumentation berührt Kernfragen und wirft Verständnisfragen auf , die m.E. einer weiteren sachbezogenen Auseinandersetzung dienlich sind.



    Wird mein Wunsch doch noch erhört?

  • Und ich komme immer mehr zu dem Schluss, dass ich erstmal auf Anrechnung verzichte, wenn die GG auf Beklagtenseite undurchsetzbar ist, und abwarte, was passiert.



    Kann ich Dir für Frankfurt am Main beantworten: Da wird IMMER angerechnet, auch wenn die GG nicht entstanden ist und man nur vergißt, dies in einem Satz zu erwähnen...



    Na na, wir sind doch der Wahrheit verpflichtet und auch schummeln güldet nicht.:motz:(nun kann ich den auch mal bringen)

    Und was hat das jetzt mit der Praxis in Frankfurt zu tun?

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)



  • Ich bezweifle, dass Deine pauschale Aussage zutreffend ist - inhaltlich bringt sie uns auch nicht weiter. Am Telefon hatte ich von den KollegInnen dort, mit denen ich es bisher zu tun hatte, einen anderen Eindruck.

  • Dann bezweifle. Hier werden Standardschreiben mit diesem Inhalt bei jedem KfA ohne Angabe zu einer eventuellen Anrechnung verschickt. Meine Anmerkung richtete sich an Jamie, als Hinweis, dass sowas auch gründlich in die Hose gehen kann.

    Nebenbei habe ich insgesamt den Eindruck, dass uns derzeit hier sowieso wenig weiterbringt.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

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