Visa für Urlaub eines Mündels

  • Hallo,

    folgender Fall:
    Ein Pfleger (Berufsvormund) möchte für sein Mündel für welches eine
    Ergänzungspflegschaft bestellt wurde, ein Visum in München besorgen,
    so dass es an einem Ausflug seiner Wohngruppe teilnehmen kann.
    Der Pfleger ist für das Aufenthatbestimmungsrecht sowie zur Stellung von Anträgen auf öffentliche Leistungen zuständig bzw. befugt.

    Der Pfleger gibt an, dass sein finanzieller Aufwand mit Stundensatz
    insgesamt 500,00€ erreichen wird.
    Er fragt, ob diese Kosten bei seiner Jahresabrechnung ansetzbar sind.
    Das Visum muß angeblich in München beim Generalkonsulat -persönlich-
    abgeholt werden.
    Schriftlich wäre da nichts zu machen.

    Bereits im letzten Jahr gab es den Fall mit dem Visum.
    Die damals zuständige RPflin hat ihm die Aufwendungen zugebilligt, verbat sich jedoch dies ohne vorherige Rücksprache mit ihr ein nächstes Mal zu tun.

    Jetzt fragt er an, ob er seine entstehenden Kosten ansetzen kann.
    Wie seht ihr das?

    Das Mündel ist mittellos, was eine Zahlung aus der Staatskasse mit sich bringen wird. Momentan bin ich mir nicht sicher, ob dies verhältnismäßig ist, solche enorm hohen Kosten für einen Urlaub von 10 Tagen.

  • Wenn eine Gruppe eine Reise in ein Land mit Visa-Pflicht bucht, übernimmt normalerweise der Reiseveranstalter die Beschaffung der erforderlichen Visa, zumal damit auch eine einheitliche Antragstellung garantiert ist. Der Veranstalter kümmert sich dann auch in diesem Fall darum. Hier sollte ggf. nachgefragt werden.

  • Zitat von Schrilli


    Das Visa muß angeblich in München beim Generalkonsulat -persönlich-
    abgeholt werden.
    Schriftlich wäre da nichts zu machen.



    Für die Russische Föderation kann ich das bestätigen. Ansonsten würde ich mal beim Konsulat anrufen, mit etwas Glück ist das auf einer deutschen Bandansage (die meist irgendwann auch kommt) angesagt, oder (mit Glück, je nach Konsulat) kann Dir das auch so einer sagen.

    Alternativ... irgendwer wird das doch organisieren? Der/die müsste es ja dann auch wissen?

    Übrigens: das Visum, die (mehrere) Visa.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • wieso muß man ein touristenvisum persönlich abholen ?

    also ich würde die erstattung aus der staatskasse mit der begründung ablehnen, dass die kosten unverhältnismäßig und nicht aufgabe des sozialstaates sind. da kann der pfleger dann beschwerde einlegen und schauen, ob er vom LG recht kriegt.
    wenn man sich die dortige rechtssprechung im allgemeinen anschaut, dann halt ich das für sehr fragwürdig.

    ich würde das alleine schon deshalb machen um nicht jedes jahr den selben zirkus zu haben. auf diese weise hast du für alle folgejahre eine klare vorgabe.

    wenn du dir unsicher bist hör mal vorher den bezirksrevisor als vertreter der staatskasse an.

  • Unabhängig vom Procedere für die Erteilung des Visums:

    Nach § 1915 Abs.1 S.2 a.E. kann der Berufspfleger im vorliegenden Fall nur den seiner Qualifikation entsprechenden Nettostundensatz des § 3 VBVG (zuzüglich USt.) verlangen. Selbst wenn man vom Höchststundensatz ausgeht (33,50 € netto = 38,86 € brutto), würde dies einem Zeitaufwand für die Beschaffung des Visums von 12,87 Stunden entsprechen. Das halte ich solange für abwegig, bis nicht geklärt ist, ob (a) das Visum tatsächlich in München abgeholt werden muss und ob (b) für die Empfangnahme des Visums nicht auch eine weitaus billigere Vollmachtslösung in Betracht kommt.

    Da der Ausflug von der Wohngruppe des Kindes unternommen werden soll, würde ich mich fernmündlich auf dem kurzen Dienstweg beim Leiter der betreffenden Einrichtung erkundigen, wie es sich tatsächlich mit der Visabeschaffung verhält.

  • Knackpunkt ist, dass der Visaantrag bei etlichen Staaten persönlich erfolgen muss.

    Das Abholen geht oft auch einfacher.

    Aber wie schon mehrfach gesagt: Mit Reiseleitung oder Konsulat direkt klären.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Hallo,
    ich habe weitere Details zu meinem Fall.
    Die Pflegebefohlene ist thailänd. Staatsangehörige und benötigt als einzige
    ein Visum zur Einreise in das Urlaubsland.
    Ich habe mich mit dem Bezirksrevisor kurz geschlossen, der ebenfalls die Zahlung aus der Staatskasse ablehnte.
    Ich warte jetzt auf Rechtsmittel und eine entsprechende abschliessende Entscheidung. Mal abwarten... :kardinal:

  • Nicht die Höhe der Vergütung des Verhinderungsbetreuers/des Pflegers ist entscheidend für die Frage, ob die Staatskasse zahlungspflichtig ist. Entscheidend ist, ob der vom V-Betreuer/Pfleger betriebene Aufwand erforderlich ist. Der Antrag auf Erteilung eines Visums ist nach dem bei meinem Gericht üblichen Sprachgebrauch "Vertretung gegenüber Behörden", nicht also "Vertretung gegenüber Leistungsträgern". Weiter ist die Bewilligung der Urlaubsreise m. E. nicht vom Aufenthaltsbestimmungsrecht abhängig. Eine Urlaubsreise ist für mich nicht Aufenthalt im Sinne des Wirkungskreises "Bestimmung des Aufenthaltes". Da habe ich Definitions probleme. Es könnten also bei Minderjährigen die Eltern zuständig sein, über die Urlaubsreise zu befinden, damit müssten sie auch das Visum besorgen.

    Sollte aber der Pfleger für das Visum zuständig sein und dieses nur in München persönlich abgeholt werden können, so habe ich keine Probleme, die Kosten anzuweisen. Oder will jemand dem Kind/Betreuten die Reise, die ja auch der Gesundheit dient, auf kaltem Wege verweigern?

  • Zitat von Schrilli


    Ich habe mich mit dem Bezirksrevisor kurz geschlossen, der ebenfalls die Zahlung aus der Staatskasse ablehnte.
    Ich warte jetzt auf Rechtsmittel und eine entsprechende abschliessende Entscheidung. Mal abwarten... :kardinal:



    wie hat der revisor denn argumentiert ?
    würd mich interessieren, weil es solche grenzfälle ja auch in anderem zusammenhang mal gibt.

  • Zitat von Wer will ihn wissen:

    Sollte aber der Pfleger für das Visum zuständig sein und dieses nur in München persönlich abgeholt werden können, so habe ich keine Probleme, die Kosten anzuweisen. Oder will jemand dem Kind/Betreuten die Reise, die ja auch der Gesundheit dient, auf kaltem Wege verweigern?

    Dem muss man wohl zustimmen.

    Lucky Strike:

    Wie wird der Revisor schon argumentiert haben? Natürlich fiskalisch.

  • Zitat:"Der Antrag auf Erteilung eines Visums ist nach dem bei meinem Gericht üblichen Sprachgebrauch "Vertretung gegenüber Behörden", nicht also "Vertretung gegenüber Leistungsträgern". Weiter ist die Bewilligung der Urlaubsreise m. E. nicht vom Aufenthaltsbestimmungsrecht abhängig."

    Da kan ich mich nun auch anschließen. Ich bin seit gestern dabei dem Pfleger klar zu machen, dass die Angelegenheit nicht in seinen Aufgabenkreis fällt.
    Ich bin nach eingehendem Studium sämtlicher Abhandlungen zum "Aufenthaltbestimmungsrecht" auch auf dem Standpunkt, dass die Mutter des Kindes für die Beantragung des Visums zuständig ist.

    Auf die Frage, wie der Bezirksrevisor begründete, dass eine Festsetzung des wohl anfallenden Betrages (für die Visumbeschaffung) aus der Staatskasse nicht gebilligt wird, war die, dass die Notwendigkeit dieses finanziellen Aufwandes nicht gesehen werden kann.
    Die Urlaubsreise kostet knapp 240€. Die Kosten des Visums und die Kosten des Pflegers (der will ca 500,00€ haben) belasten in diesem Fall die Staatskasse enorm.
    Sicherlich soll der Urlaub der Erholung dienen, aber muß es dann gleich eine Auslandsreise sein? Wenn doch von vorn herein die Probleme mit der Visumbeschaffung klar waren?
    Die Pflegebefohlene wird noch in diesem Jahr volljährig. Dann spätestens könnte sie ihren Urlaub nachholen.
    Aber noch ist für sie nichts verloren, ich habe mitgeteilt, dass die Kindesmutter das Visum beschaffen soll, dann wird alles gut.... :troest:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!