Hallo,
folgender Fall:
Ein Pfleger (Berufsvormund) möchte für sein Mündel für welches eine
Ergänzungspflegschaft bestellt wurde, ein Visum in München besorgen,
so dass es an einem Ausflug seiner Wohngruppe teilnehmen kann.
Der Pfleger ist für das Aufenthatbestimmungsrecht sowie zur Stellung von Anträgen auf öffentliche Leistungen zuständig bzw. befugt.
Der Pfleger gibt an, dass sein finanzieller Aufwand mit Stundensatz
insgesamt 500,00€ erreichen wird.
Er fragt, ob diese Kosten bei seiner Jahresabrechnung ansetzbar sind.
Das Visum muß angeblich in München beim Generalkonsulat -persönlich-
abgeholt werden.
Schriftlich wäre da nichts zu machen.
Bereits im letzten Jahr gab es den Fall mit dem Visum.
Die damals zuständige RPflin hat ihm die Aufwendungen zugebilligt, verbat sich jedoch dies ohne vorherige Rücksprache mit ihr ein nächstes Mal zu tun.
Jetzt fragt er an, ob er seine entstehenden Kosten ansetzen kann.
Wie seht ihr das?
Das Mündel ist mittellos, was eine Zahlung aus der Staatskasse mit sich bringen wird. Momentan bin ich mir nicht sicher, ob dies verhältnismäßig ist, solche enorm hohen Kosten für einen Urlaub von 10 Tagen.