Rechtsfolgen Verzicht Absonderungsrecht

  • Also ich finde, Deine Frage hat mit diesem Thema genauso viel zu tun, wie ein Tintenfisch mit dem Mondflug.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich sah in Mosser s Frage bzw. der Formulierung "Eigentlich hat doch die Bank durch die uneingeschränkte Feststellung auf das Absonderungsrecht verzichtet ?"

    eine gewisse Ähnlichkeit

  • Das ist aber eine Frage des § 190 InsO. Du willst doch immer wissen, ob ein Gläubiger schon dann auf sein Absonderungsrecht verzichtet, wenn er sich bei der Forderungsanmeldung nicht auf das Absonderungsrecht beruft. Sorry, aber das sind für mich zwei verschiedene Dinge.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Das ist aber eine Frage des § 190 InsO. Du willst doch immer wissen, ob ein Gläubiger schon dann auf sein Absonderungsrecht verzichtet, wenn er sich bei der Forderungsanmeldung nicht auf das Absonderungsrecht beruft. Sorry, aber das sind für mich zwei verschiedene Dinge.

    :roll::oops:

  • durch eine Forderungsanmeldung ohne HInweis auf das Absonderungsrecht wird doch kein Verzicht auf das Absonderungsrecht erklärt.

    Probleme bereiten dabei jedoch dann z.B. im Bereich der Lohnzession später offengelegte Abtretungen. Dies sowohl im Hinblick auf die Feststellungswirkungen zur Tabelle als auch im Hinblick darauf, dass der Zessionar die bereits an die Masse ausgefolgten Beträge gerne hätte... ist aber ne andere Baustelle

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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