Moin,Forum,
mein Problem hat nur mittelbar was mit dem InsoVerfahren zu tun...
IV wird als Zeuge in einem Verfahren geladen, welches aufgrund Widerspruchs des Schuldners gegen die Feststellung aus vbuH durch eine KK gegen den Sch.geführt wird.
Unabhängig von der Frage, was der IV als Zeuge zu Lohnzahlungen vor IA bzw. EÖ beitragen könnte-kann er zu diesem Termin einen mit der Sache befassten Mitarbeiter(mit Vollmacht) schicken oder riskiert er für diesen Fall ein Ordnungsgeld oder so.M.E. wird der IV ja nicht als Person geladen, sondern gewissermaßen formal als Institution.Allerdings wird er im Beweisbeschluß eben auch namentlich genannt....... Danke.