Nach einer Verbandsmitteilung hat ein Kollege aus Hamburg eine Übersicht für die Aufgabenübertragungen auf den Rechtspfleger in HRB-, Nachlass- und Betreuungsverfahren in den einzelnen Bundesländern erstellt (Stand: 20.8.2008). Ich stelle sie mal ohne Gewähr hier ein, da vielleicht von allgemeinem Interesse:
Keine Übertragungen in allen drei Bereichen haben bisher vorgenommen: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, NRW, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Baden-Württemberg: HRB ab 1.1.2005, sonst keine Übertragung (hat sicher mit der Notarzuständigkeit zu tun).
Bayern: Bestellung von Ergänzungsbetreuern und Bestellung eines neuen Betreuers nach dem Tod des bisherigen Betreuers, sonst keine Übertragungen.
Hessen: HRB ab 1.1.2010, Nachlass ab 1.1.2009, sonst keine Übertragung.
Mecklenburg-Vorpommern: Nachlass ab 1.4.2008, sonst keine Übertragung.
Niedersachsen: HRB ab 1.1.2006, Nachlass ab 1.8.2005, für Betreuung nicht bekannt.
Rheinland-Pfalz: HRB und Nachlass ab 1.1.2009, in Betreuungssachen Übertragung mit Ausnahme der Erstbestellung des Betreuers.
Thüringen: HRB ab 1.1.2008, vorerst befristet bis 31.12.2013, sonst keine Übertragung.
Wenn ihr das für die einzelnen Bundesländer bestätigt und wegen neuer Regelungen ergänzt, bekommen wir eine vollständige Liste zusammen, die man immer wieder mal aktualisieren kann.
Aufgabenübertragung auf Rechtspfleger
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Baccara-Rose -
14. November 2008 um 15:02
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Für BW kann ich die Übertragung bestätigen (den Klammer-Zusatz allerdings nicht)
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Für Bayern kann ich die Übertragung bestätigen. Wir Rpfl machen das seit dem 1.5.06
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In Sachen HRB kann ich das bzgl. Hessen bestätigen. Die Nachlassübertragung kommt wohl erst zum 01.02.2009.
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Für Niedersachsen kann ich NL und Betr. (keine Übertragung) bestätigen, allerdings war ich der Meinung, NL und HR wurden gleichzeitig übertragen Vielleicht meldet sich dazu ja noch ein HRler
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Hallo.
Da nunmehr auch die FHH augenscheinlich die unstreitigen nachlassgerichtlichen Aufgaben, die bisher in die richterliche Zuständigkeit fielen und der Öffnungsklausel des § 19 RpflG unterliegen, auf den Rechtspfleger zu übertragen beabsichtigt :
Welche positiven, welche negativen Erfahrungswerte konntet ihr aus der erfolgten Übertragung ziehen ?
Empfindet ihr konkret betroffenen Nachlassrechtspfleger(innen) die erfolgte Aufgabenübertragung als Aufwertung / Anerkennung des Berufsstandes der Rechtspfleger und/oder persönliche Aufwertung / Verbesserung / Erleichterung (keine richterliche "Einmischung") oder überwiegen die auftretenden Probleme / die Mehrbelastung ?
Welche konkreten Probleme seht ihr im Zusammenhang mit der (für euch erfolgten, für uns u.U. bevorstehenden) Übernahme der bisher im richterlichen Zuständigkeitsbereich liegenden Aufgaben ?
Wie sieht es z.B. mit der Anwendung ausländischen Erbrechts, Fragen der Testierfähigkeit bei unbekannten gesetzlichen Erben und anderen "unstreitigen" Sachverhalten aus, die bisher im richterlichen Zuständigkeitsbereich lagen ?
Sind bei euch entsprechende Fortbildungmaßnahmen gelaufen oder musstet ihr euch alles selbst erarbeiten?
Wurde weitergehende Literatur angeschafft ?
Wurden die Pensen der Nachlassrechtspfleger im Zusammenhang mit den neuen Aufgaben neu berechnet / der Mehrbelastung angepasst und/oder wurden die Stellen aufgewertet ?
Wie sieht es mit der Entscheidung über selbst beurkundete Anträge (z.B. konkrete Auslegung von Testamenten betreffend, wenn es mehrere Auslegungsmöglichkeiten gibt) aus : Ergeben sich hierdurch Probleme, wie wurden / werden diese bei euch in der Praxis gelöst ? (Hier wurde u.a. vorgeschlagen, es könne ja der geschäftsplanmäßige Vertreter (jeweils) über die vom geschäftsplanmäßig zuständigen Rechtspfleger beurkundeten Anträge entscheiden...?)
Wurde die nachlassgerichtliche Praxis (Richter / Rechtspfleger) vor erfolgter Übertragung befragt oder zur Stellungnahme aufgefordert ?
Soweit vorhanden : Könntet ihr mir bitte etwa vorliegende entsprechende Stellungahmen der nachlassger. Praxis (Richter/Rechtspfleger und ggf. natürlich gern auch wahlweise in "neutralisierter" Form) als Mailanhang an thebishop@rechtspflegerforum.de zukommen lassen ?
Vielen Dank für eure Antworten / Mails im Voraus... -
Hallo.
Welche positiven, welche negativen Erfahrungswerte konntet ihr aus der erfolgten Übertragung ziehen ? Positiv ist für mich, dass man das ganze Verfahren in der Hand hat. Anträge aufnehmen und dann hat der Richter doch eine andere Auslegung fand ich immer doof und umständlich.Teilweise haben wir negatives "Feedback" seitens des LG zu spüren bekommen. RM wurden sehr seltsam beschieden, d.h. man konnte zwischen den Zeilen wertende Seitenhiebe auf die Rpfl. lesen. Dieses Gefühl hat zumindest unser Richter bestätigt - er meinte,vor der Übertragung sei der Ton in den Urteilen nicht so scharf gewesen bzw. sachlicher.
Fand ich schade.
Empfindet ihr konkret betroffenen Nachlassrechtspfleger(innen) die erfolgte Aufgabenübertragung als Aufwertung / Anerkennung des Berufsstandes der Rechtspfleger und/oder persönliche Aufwertung / Verbesserung / Erleichterung (keine richterliche "Einmischung") oder überwiegen die auftretenden Probleme / die Mehrbelastung ?
Ich empfand die Übertragung durchweg als positiv und Aufwertung unseres Berufes. Vor allem, wenn aus anderen BL Überraschung kam, dass ich den ES gemacht habe (1x kam hat sogar ein RA funktionelle Unzuständigkeit gerügt :D)Welche konkreten Probleme seht ihr im Zusammenhang mit der (für euch erfolgten, für uns u.U. bevorstehenden) Übernahme der bisher im richterlichen Zuständigkeitsbereich liegenden Aufgaben ?
Die Probleme bestanden bei mir überwiegend auf dem Gebiet des ausländischen Rechts. Ich fand die Vorschriften teilweise echt kompliziert, gerade auch im Bereich Güterstand.
Wie sieht es z.B. mit der Anwendung ausländischen Erbrechts, Fragen der Testierfähigkeit bei unbekannten gesetzlichen Erben und anderen "unstreitigen" Sachverhalten aus, die bisher im richterlichen Zuständigkeitsbereich lagen ?
Sind schwierige Sachgebiete, aber da kann man sich Einlesen und Erfahrungen sammeln. Wurde die TEstierfähigkeit angezweifelt, kam es meist zu widerstreitenden Anträgen, so dass man gar nicht so häufig zu entscheiden hatte. Ich in zwei Jahren nur einmal, und das bei einem notariellen Testament. War ein Ausnahmefall.
Sind bei euch entsprechende Fortbildungmaßnahmen gelaufen oder musstet ihr euch alles selbst erarbeiten?
Ich hatte eine FoBi, allerdings erst knapp ein halbes Jahr (und etliche ES) später.
Gut waren bei uns interne Gesprächskreise - wir haben uns regelmäßig mit allen Rpfl. bei unserem Richter getroffen und er hat geduldig Einzelfälle mit uns erörtert. Zuerst wöchentlich, dann wurde es zum Glück immer seltener nötig.
Wurde weitergehende Literatur angeschafft ? Glaube nicht - unser Richter hatte einen mehrbändigen Kommentar zum Auslandsrecht, den konnten wir dann ausleihen. Ansonsten hat das Rpfl-Forum mir beim Überleben geholfen.:)
Wurden die Pensen der Nachlassrechtspfleger im Zusammenhang mit den neuen Aufgaben neu berechnet / der Mehrbelastung angepasst und/oder wurden die Stellen aufgewertet ?
Das Richterpensum ist rapide gesunken und dafür wurden aus fünf Rpfl. sechs. Gefühlt hat das nicht gereicht, aber das tuts ja nie.
Wie sieht es mit der Entscheidung über selbst beurkundete Anträge (z.B. konkrete Auslegung von Testamenten betreffend, wenn es mehrere Auslegungsmöglichkeiten gibt) aus : Ergeben sich hierdurch Probleme, wie wurden / werden diese bei euch in der Praxis gelöst ? (Hier wurde u.a. vorgeschlagen, es könne ja der geschäftsplanmäßige Vertreter (jeweils) über die vom geschäftsplanmäßig zuständigen Rechtspfleger beurkundeten Anträge entscheiden...?) Haben wir nicht als Problem angesehen. Man hat ja alle Beteiligten angehört und ansonsten kann Antrag auf Einziehung gestellt werden. In anderen Abteilungen hat auch der Rpfl. die Anträge aufgenommen und selbst entschieden.
Aber ich persönlich habe komische Fälle sowieso immer mit den Kollegen besprochen, da kamen schonmal Ideen, die man selbst nicht hatte. Aber das war wie gesagt freiwillig.
Regelungen wie Du sie beschreibst gab es nicht.
Wurde die nachlassgerichtliche Praxis (Richter / Rechtspfleger) vor erfolgter Übertragung befragt oder zur Stellungnahme aufgefordert ?Glaube ja, weiß ich aber nicht, da ich bei der Übertragung erst drei Monate im NL war.
Soweit vorhanden : Könntet ihr mir bitte etwa vorliegende entsprechende Stellungahmen der nachlassger. Praxis (Richter/Rechtspfleger und ggf. natürlich gern auch wahlweise in "neutralisierter" Form) als Mailanhang an thebishop@rechtspflegerforum.de zukommen lassen ?
Vielen Dank für eure Antworten / Mails im Voraus...
Reichen die Antworten so auf die Schnelle oder brauchst Du es etwas wissenschaftlicher? -
Danke - als ersten Eindruck finde ich die Antworten ergibig, was aber andere Kollegen bitte nicht davon abhalten soll, ihre Erfahrungen ebenfalls preiszugeben und auftretende Probleme im Zusammenhang mit der erfolgten Übertragung anzuführen...
Eine ca. 20%ige Aufstockung des nachlassgerichtlichen Rechtspflegerpensums erscheint mir i.Ü. verhältnismäßig realistisch; in HH ist das derzeitige Verhältnis im nachlassgerichtlichen Bereich (m.W. ca.) 16 Rpfl.-Pensen zu 3 Ri.-Pensen und die reine Anzahl der Richterverfahren (als Grundlage der Pensenberechnung) dürfte sich durch die Übertragung doch ganz erheblich reduzieren... -
Zu den selbst beurkundeten Anträgen wäre anzumerken, dass der Rechtspfleger bei Vorliegen der gesetzlichen Erbfolge auch heute schon über sie entscheidet, auch wenn in diesen Fällen eventuell der Zündstoff geringer ausfallen mag.
Soweit die vorhandene Literatur zum Auslandsrecht (bzw. das Forum) nicht weiterhilft, wird man wohl mit Rechtsgutachten arbeiten müssen. -
Zu den selbst beurkundeten Anträgen wäre anzumerken, dass der Rechtspfleger bei Vorliegen der gesetzlichen Erbfolge auch heute schon über sie entscheidet, auch wenn in diesen Fällen eventuell der Zündstoff geringer ausfallen mag.
Sehe ich auch so - das Problem stellt sich in allen Abteilungen (obwohl ich es wie gesagt nicht als Problem ansehe).
Soweit die vorhandene Literatur zum Auslandsrecht (bzw. das Forum) nicht weiterhilft, wird man wohl mit Rechtsgutachten arbeiten müssen.
Habe ich auch schon zweimal gemacht.
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