Betragsrahmengeb. PKH

  • Hm, vielleicht eine nur für angemeldete User sichtbare Entscheidung. Ich sehe mal nach, ob der Beschluss vielleicht noch andernorts veröffentlicht wurde.

  • Nö, das kann nicht sein. Zum Einen ist Mitwisser ja ein angemeldeter User, zum Anderen bekomme ich selbst als "Gast" - also ohne Anmeldung die Entscheidung über den Link. Hab es gerade ausprobiert.

    Oder habe jetzt gerade was vermehrt..... Welche Entscheidung ist denn gemeint?

  • Entweder soll also die/der UdG die im Beiordnungsbeschluss enthaltene Einschränkung ignorieren - was man mit § 48 Abs.1 RVG kaum vereinbaren kann - oder die genannte Einschränkung (jedenfalls bei Betragsrahmengebühren) vollständig wirkungslos sein? Das überzeugt mich nicht.

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