Wiederaufnahmeanträge???

  • Mal eine ganz allgemeine Frage:

    Ist man in der Rechtsantragstelle verpflichtet Wiederaufnahmeanträge in abgeschlossenen Strafverfahren aufzunehmen, in denen der VU rechtskräftig verurteilt worden ist? Falls ja, kann mir jemand die Norm nennen aus der sich diese Verpflichtung ergibt.


    Vielen lieben Dank!

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Aus KK zu § 366 StPO:
    Der Wiederaufnahmeantrag kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des Wiederaufnahmegerichts140a GVG) gestellt werden. Zuständig für die Aufnahme des Antrages ist nach § 367 Abs. 1 S. 2 auch das Gericht, dessen Urteil angefochten wird. Ist der Verurteilte nicht auf freiem Fuß, so kann er den Antrag auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des AG seines Verwahrungsorts erklären (§§ 365, 299). Zuständig für die Aufnahme des Antrags ist der Rechtspfleger (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 RPflG).

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