BeurkG: Genügt der Rufname ?

  • Hallo !

    Ich habe den Notar in einer Zwischenverfügung gebeten, er solle die Namen der Beteiligten vollständig angeben, da er nur deren Rufnamen angab. Aus einem Testament weiß ich, dass die Beteiligten über mehrere Vornamen verfügen. Auch gibt er einen Namen mit "Peter A. Schmidt" an (Klarname hier geändert), wo offensichtlich ist, dass der Berechtigte über weitere Vornamen verfügt.

    Der Notar meint nun, dass der Rufname ausreiche, um Personen zweifelsfrei zu bezeichnen und die Angaben sämtlicher Vornamen nicht nötig sei.

    Leider habe ich keinen BeurkG-KOmmentar vorliegen.

    Ich hoffe jetzt, dass ich mit meiner Auffassung nicht allein stehe.


  • Naja wenn ein Erbschein eingereicht wird sollten schon alle Namen aufgeführt werden, wie willst du aber die Post zustellen, wen z.B der Beteiligte 13 Vornamen hat (mir schon vorgelegt worden) und der fünfte Vorname ist der Rufname? Unterstreichen geht ja nicht im GB. Mir reichen die Rufnamen und das Geburtsdatum zur Identifikation aus.

  • Habe auch keinen Kommentar zum BeurkG, aber aus § 10 Abs. 1 sagt doch, dass die Person so zu bezeichnen ist, dass Verwechslungen ausgeschlossen sind. Bei Schmitz, Meier, Müller, Schulze u.ä. in Verbindung mit einem gebräuchlichen Vornamen dürften daher Rufname und Geburtsdatum allein nicht ausreichen. Geht es bei der Urkunde nur darum, die Identität (z.B. mit dem bereits eingetragenen Eigentümer) festzustellen, kann man m.E. großzügiger sein, als bei der Ersteintragung eines Berechtigten. Hier kann man ja noch gar nicht wissen, ob evtl. künftig eine Verwechslungsgefahr besteht. Übereinstimmung von Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum ist nunmal leider recht häufig.

  • DNotI-Report 2006, 93-95 behandelt die Frage ausführlich (dort sind auch weitere Fundstellen genannt).
    Zu #1: Der Notar hat Recht.

  • Und hier, wie versprochen, der Blick in den Kommentar:

    "Bei mehreren Vornamen genügt die Nennung eines einzigen, zweckmäßigerweise des Rufnamens."
    Winkler, BeurkG § 9 RdNr. 8

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.


  • Hallo,

    ich bin jetzt mal ganz provokant:

    Wer wegen einer solchen Sache - ohne in den Kommentar reinzuschauen ! - eine Zwischenverfügung macht, trägt auf hervorragende Art und Weise dazu bei, dass das erforderliche Miteinander in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gefördert wird. Prima!


    Gruß HansD


  • Hallo,
    ich bin jetzt mal ganz provokant:
    Wer wegen einer solchen Sache - ohne in den Kommentar reinzuschauen ! - eine Zwischenverfügung macht, trägt auf hervorragende Art und Weise dazu bei, dass das erforderliche Miteinander in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gefördert wird. Prima!


    Gruß HansD


    Hallo HansD,
    wenn ich jetzt provokant sein will, muss ich sagen, die Leute (und die Notare) sind selbst schuld, wenn sie im Grundbuchdatenspeicher nicht gefunden werden.
    Wir habe die Maxime, die Eigentümer mit vollem Namen im Grundbuch einzutragen. Wie Du sicherlich weißt, gibt der Computer Dir bei einer Abfrage nur die im Grundbuch erfolgte Eintragung als eingetragen an.
    Deswegen - ich bestehe auf der Angabe des vollständigen Namens. Der Rufname ist mir wurscht. Bei der Computersuche kommt dann immer ein Ergebnis und der Eigentümer hat nicht mehrere Grundbücher und verschiedenen Namen. Wenn ich die alten Grundbücher mit den Rufnamen so bei der Umschreibung gesehen habe, muss ich sagen, dass die Erben gar nicht mehr wissen, wie die Verstorbenen mit welchem Namen im Grundbuch eingetragen waren.
    Deshalb - ihr lieben Notare, macht eure Arbeit vollständig und richtig und fragt bitte eure Mandantschaft, wie sie richtig heißt, dann kann ich den Namen auch noch in 50 Jahren im Computer finden und muss nicht nach einem Spitz, Ruf- oder sonstigen Namen suchen.;)

  • Nun mal langsam mit die jungen Pferde, ich könnte nun auch provokant sagen, eine typische Äußerung eines Rechtsanwaltes und Notars. Ein Kommentar ist doch nur die Meinung des Autors, und nicht eine rechtsverbindliche Norm. Er kann uns nur Orientierungen für unsere Entscheidungen geben. Noch sind wir Rechtspfleger nur dem Gesetz unterworfen ansonsten aber in unseren Entscheidungen unabhängig. Wenn ein Rechtspfleger nun mal eine eigene Meinung hat, ist diese zu respektieren, solange er nicht das Gesetz verletzt. Insofern spricht Tarzam mir aus dem Herzen.


  • Deshalb - ihr lieben Notare, macht eure Arbeit vollständig und richtig und fragt bitte eure Mandantschaft, wie sie richtig heißt, dann kann ich den Namen auch noch in 50 Jahren im Computer finden und muss nicht nach einem Spitz, Ruf- oder sonstigen Namen suchen.;)

    Hallo,

    ich nehme immer alle Namen auf und unterstreiche den Rufnamen.

    Aber das war doch nicht das Problem; das Problem sehe ich darin, dass hier eine Zwischenverfügung ! gemacht wird. Das darf doch nicht sein; da mach ich ein freundliches Schreiben oder ruf man an und mach doch nicht so einen Aufstand. Ich halte das für völlig unangemessen.


    Gruß HansD

    P.S. Ich wäre auch dankbar für konkrete Grundbuchangaben, gerade dann, wenn ich so manche Grundbücher einsehe, in denen als Eigentümer verzeichnet ist: " der Landwirt Hans Schmidt 5".


    Gruß HansD

  • Ich muß dem User HansD recht geben. Es werden im Forum sehr viele Fragen gestellt, die sich durch einen kurzen Blick in den Kommentar lösen lassen. Manchmal hat man sogar den Eindruck, daß nicht einmal „Der Deutsche Rechtspfleger“ als die Fachzeitschrift des eigenen Berufsverbandes gelesen wird. Im Nachlaßforum wird gerade zu § 2356 Abs. 2 BGB hin und her diskutiert, obwohl die gestellte Frage schon vor drei Jahren vom OLG München entschieden wurde und diese Entscheidung im „Rpfleger“ veröffentlicht und mit anderer Fundstelle auch im Palandt zitiert ist. Gegen die Unabhängigkeit der Rechtspfleger habe ich nichts einzuwenden. Ich frage mich aber, was diese Unabhängigkeit „wert“ ist, wenn keine Kommentare und Fachzeitschriften gelesen werden. Wenn ich in einem Prozeß eine schon drei Jahre alte einschlägige obergerichtliche Entscheidung nicht kenne, mache ich mich bei Gericht und vor meinen Mandanten lächerlich und meine Haftpflichtversicherung hätte gut zu tun. Unabhängigkeit ist kein Freibrief für das Unterlassen notwendiger und ständiger Fortbildung. Das gilt aber selbstverständlich nicht nur für die Rechtspfleger, sondern ebenso für Richter und Anwälte.

    Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Ich kenne sehr viele Rechtspfleger, die überaus kompentent sind und in ihren Spezialgebieten fast jeden Anwalt oder Richter in die Tasche stecken. Ich kenne aber auch andere, deren Arbeitsweise für den Bürger und ihre anwaltschaftlichen Vertreter eine Zumutung ist, weil sie rechtlich nicht auf dem Laufenden sind und keinerlei Bereitschaft erkennen lassen, dies zumindest für die Zukunft ändern zu wollen. Diese Rechtspfleger verletzen das Gesetz, ohne es zu merken. Das macht die Sache aber nicht besser. Unwissenheit ist keine Entschuldigung und da hilft auch die Unabhängigkeit nichts.

  • P.S. Ich wäre auch dankbar für konkrete Grundbuchangaben, gerade dann, wenn ich so manche Grundbücher einsehe, in denen als Eigentümer verzeichnet ist: " der Landwirt Hans Schmidt 5".


    Bei solchen Eintragungen kriege ich auch regelmäßig die Krätze. Leider sagt die Grundbuchverfügung immer noch, dass Beruf oder Geburtsdatum einzutragen sind. Zum Glück trägt heutzutage niemand mehr den Beruf ein, aber auch bei uns wurde das ewig so praktiziert. :(
    Und was die Vornamen anbelangt, da gebe ich Dir Recht. Wenn ein Vorname und das Geburtsdatum angegeben sind, ist doch alles wunderbar (für mich jedenfalls). Hier wird oft genug nicht mal das Geburtsdatum im Beglaubigungsvermerk angegeben.

    Life is short... eat dessert first!

  • P.S. Ich wäre auch dankbar für konkrete Grundbuchangaben, gerade dann, wenn ich so manche Grundbücher einsehe, in denen als Eigentümer verzeichnet ist: " der Landwirt Hans Schmidt 5".


    Bei solchen Eintragungen kriege ich auch regelmäßig die Krätze. Leider sagt die Grundbuchverfügung immer noch, dass Beruf oder Geburtsdatum einzutragen sind. Zum Glück trägt heutzutage niemand mehr den Beruf ein, aber auch bei uns wurde das ewig so praktiziert. :(
    Und was die Vornamen anbelangt, da gebe ich Dir Recht. Wenn ein Vorname und das Geburtsdatum angegeben sind, ist doch alles wunderbar (für mich jedenfalls). Hier wird oft genug nicht mal das Geburtsdatum im Beglaubigungsvermerk angegeben.


    Da fällt mir gerade eine Geschichte ein, die sich vor ca. 20 Jahren - zu Beginn meiner Tätigkeit - abgespielt hat:

    Seinerzeit war ich der Auffassung, die Beteiligten müssten mit all ihren Vornamen die Urkunde unterschreiben.

    Und ich hatte eine Gräfin, die hatte 13 Vornamen... ich hab die alte Dame gezwungen, einen "ganzen Roman" zu schreiben ... :)


    Gruß HansD

  • Es ist ja auch nachvollziehbar, wenn man überlegt, wann die Gesetze gemacht wurden. Damals lebte Josef Huber als Schmied in Obertupfing. So war er bekannt, so kannte ihn jeder, und an diesem Zustand hat sich frühestens mit seiner Verrentung etwas geändert. Martin Müller ging als ehrbarer Kaufmann in die nächste Stadt und blieb dort zeitlebens Kaufmann, so wie seine Frau Martina zeitlebens Kaufmannsehefrau blieb. Und sie wohnten zeitlebens in der Obertupfinger Strasse 15.

    Heute sind Berufs- und Wohnortwechsel eben keine Seltenheit mehr. Aber nicht alle Verfahrensordnungen haben dem bislang Rechnung getragen.

    Leider sagt die Grundbuchverfügung immer noch, dass Beruf oder Geburtsdatum einzutragen sind. Zum Glück trägt heutzutage niemand mehr den Beruf ein, aber auch bei uns wurde das ewig so praktiziert.


    Bist Du ganz sicher? Denken wir doch mal an die liebgewordenen Zwangssicherungshypotheken... Geburtsdaten sind den Titeln in den seltensten Fällen zu entnehmen...
    Diese in meinen Augen völlig unzeitgemäße Nichtanpassung der ZPO hat zudem sicherlich nicht nur bei uns schon öfter zur Zwangsvollstreckung gegen die falsche Person geführt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Bist Du ganz sicher? Denken wir doch mal an die liebgewordenen Zwangssicherungshypotheken... Geburtsdaten sind den Titeln in den seltensten Fällen zu entnehmen...
    Diese in meinen Augen völlig unzeitgemäße Nichtanpassung der ZPO hat zudem sicherlich nicht nur bei uns schon öfter zur Zwangsvollstreckung gegen die falsche Person geführt.


    Gut, mit den Zwangssicherungshypotheken hast Du Recht. Allerdings frage ich da oft vorher schriftlich oder telefonisch nach dem Geburtsdatum des Gläubigers. Oder ich trage die komplette Anschrift ein. :oops:

    Life is short... eat dessert first!

  • Es ist ja auch nachvollziehbar, wenn man überlegt, wann die Gesetze gemacht wurden. Damals lebte Josef Huber als Schmied in Obertupfing. So war er bekannt, so kannte ihn jeder, und an diesem Zustand hat sich frühestens mit seiner Verrentung etwas geändert.



    Das Problem ist dabei ja eher, dass auch der Sohn Josef Huber hieß und Schmied in Obertupfing war und der Enkel, der Urenkel usw. usw.

    Ansonsten muss ich sagen, dass ich HansD durchaus verstehen und seine Sichtweise nachvollziehen kann!

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Das ist ein Problem, aber durchaus nicht das Problem. Und an den Bauern, wo diese gleichnamigen Generationen bereits grundbuchersichtlich sind, beissen sich fast alle die Zähne aus, die gerne eine Zwangssicherungshypothek hätten... da geht nichts mehr ohne Geburtsdatum im Titel. Bis jetzt hat den gerade mal einer beigebracht.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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