Gleichzeitiges Versterben

  • Wenn ein Erbschein beantragt wird, würde ich in jedem Fall auch die üblichen Personenstandsurkunden verlangen, um festzustellen, ob die gesetzliche Erbfolge auch tatsächlich mit der etwaigen testamentarischen identisch ist.

  • Danke für eure Meinungen.
    @ Papenmeier: So hatte ich es vor.
    @ Cromwell: So haben wir es in einem ähnlich gelagerten Fall auch gemacht. Der Richter hat entschieden, dass gesetzliche Erbfolge eintritt, weil die Ehegatten nicht gleichzeitig verstorben sind, wie im Testament bestimmt war.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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