Guten Morgen
Ich habe als Gläubiger einer Grundschuld eine Pensionkasse ...... eingtragen.
Diese Pensionskasse bewilligt die Löschung der Grundschuld. Unterschriftbeglaubigung nebst Apostille liegt vor.
Zum Vertretungsnachweis wird mir ein Handelsregisterauszug des zuständigen Kantons eingereicht.
Aus diesem sehe ich nun, dass es sich bei der Pensionskasse um eine schweizerische Fürsorgestiftung handelt und ein Aufsichtsbehörde existiert.
Kennt sich jemand mit dem schweizerischen Stiftungsrecht aus? Brauche ich zur Löschung die Zustimmung der Aufsichtsbehörde?
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