schweizerische Stiftung

  • Guten Morgen

    Ich habe als Gläubiger einer Grundschuld eine Pensionkasse ...... eingtragen.
    Diese Pensionskasse bewilligt die Löschung der Grundschuld. Unterschriftbeglaubigung nebst Apostille liegt vor.
    Zum Vertretungsnachweis wird mir ein Handelsregisterauszug des zuständigen Kantons eingereicht.
    Aus diesem sehe ich nun, dass es sich bei der Pensionskasse um eine schweizerische Fürsorgestiftung handelt und ein Aufsichtsbehörde existiert.

    Kennt sich jemand mit dem schweizerischen Stiftungsrecht aus? Brauche ich zur Löschung die Zustimmung der Aufsichtsbehörde?:gruebel::gruebel::gruebel:


  • Schau mal hier nach und unter Goog... Stichwort Schweiz - Fürsorgestiftung.

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