Gebbefr. für Glaubensgemeinschaft

  • Eine osteuropäische Glaubensgemeinschaft hat als eingetragener Verein in meiner Stadt Grundbesitz zu stolzem Preis erworben und beantragt nun nachträglich Gebührenbefreiung.Freistellungsbescheide des FA aus dem Jahr 2002 werden nachgereicht.( Ein aktueller ist wohl unterwegs).
    Im Kaufvertrag ist die Existenz von mehreren vermieteten Wohnungen im Objekt erwähnt.
    Ich habe daraufhin gemeint, dass der Erwerb im Hinblick darauf auch wirtschaftlichen Zwecken diene und die Gebührenbefreiung abgelehnt.

    Seit dem gestrigen Anruf aus dem Haus des Erwerbers weiß ich es:
    Ich bin die Zicke der Nation :oops:, weil bei über 1000 Erwerbungen im ganzen Bundesgebiet es noch nie Schwierigkeiten mit der Gebührenbefreiung gegeben habe.
    Langfristig solle das Haus eine Begegnungs und Gebetsstätte werden.
    Hat jemand einen solchen Fall gehabt?

  • (...) Seit dem gestrigen Anruf aus dem Haus des Erwerbers weiß ich es: Ich bin die Zicke der Nation :oops:, weil bei über 1000 Erwerbungen im ganzen Bundesgebiet es noch nie Schwierigkeiten mit der Gebührenbefreiung gegeben habe. (...)



    ;) . . . mit solchen Sprüchen von Anrufern wäre ich immer vorsichtig, die wollen oft nur Druck auf den Kostenbeamten ausüben und ihn verunsichern . . . ;)

    Ich hatte auch schon die junge Frau eines Kostenschuldners an der Strippe auf deren Beschwerde hin ich ihr von Anfang an gesagt habe, sie möge die doch schriftlich einreichen . . . hat sie nicht kapiert und im laufe des (sinnlosen) Gesprächs mir sogar mit folgenden Worten gedroht hat (bzw. meinte drohen zu können): "sie werden schon sehen, ich kenne nämlich den Bürgermeister!" :eek:

    De facto kam nix schriftliches weil sie in der Sache total daneben lag . . . was ihr wahrscheinlich schon die erste Anlaufstelle, das Notariat gesagt haben dürfte (oder etwa doch der Bürgermeister :D)

  • Seit dem gestrigen Anruf aus dem Haus des Erwerbers weiß ich es:
    Ich bin die Zicke der Nation :oops:



    Fass es als Auszeichnung auf!! :D
    Den Spruch "bei anderen Gerichten" hören wir alle oft genug und von den angedrohten "Bürgermeister-" oder "Pressebesuchen" habe ich auch keine Angst.
    Ich habe den § 9 RpflG und die Gesetze. :)

    Hat jemand einen solchen Fall gehabt?



    Nein, aber aus dem hohlen Bauch heraus hätte ich genau wie Du gehandelt.

  • 1. beruht die Gebührenbefreiung auf Landesrecht, was eine bundesweite Vergleichbarkeit von vornherein einschränkt.

    2. gibt es dafür ein Rechtsmittelverfahren, in welchem alle (vermeintlichen) Fehler und Ansprüche vorgetragen werden können. Da telefoniere ich nicht mehr weiter und verweise darauf. Ende des Gesprächs.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Von dem unangemessenen Auftreten der Anruferin mal abgesehen, wäre die Glaubensgemeinschaft - zumindest in NRW - wohl gebührenbefreit, denn nach § 1 II Gerichtsgebührenbefreiungsgesetz ( http://sgv.lds.nrw.de/lmi/owa/lr_bes…print_version=0 )
    sind "von der Zahlung der Gebühren nach der Kostenordnung und der Gebühren in Justizverwaltungsangelegenheiten Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen befreit, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dienen, soweit die Angelegenheit nicht einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betrifft".

  • ( soweit die Angelegenheit nicht einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betrifft".



    und genau damit habe ich bei den vermieteten Wohnungen mein Problem, mit dem sich andere - ganz im Sinne von FED- herumschlagen sollen.

    (Jedenfalls die 1000 anderen Kollegen scheint es denn doch nicht zu geben)

  • Ich hatte etwas Ähnliches. Keine Glaubensgemeinschaft - sondern ein sich sozial engagierender Verein. Es wurden auch Freistellungsbescheide der vergangenen Jahre als Beleg für die Kostenbefreiung vorlegt.

    Ein aktueller Bescheid kann wohl auch noch nicht vorgelegt werden, da dieser immer erst rückwirkend erteilt wird, wenn entsprechende
    Jahresbelege eingereicht und geprüft wurden (dies ergab jedenfalls das Gespräch mit dem Antragsteller).

    Da mir selbst eine Kostenbefreiung nicht 100%ig plausibel war, habe ich die Sache meinem BezRev vorgelegt und der meinte, es könne von einer Befreiung ausgegangen werden. Ggf. sollte der KoSchu aufgefordert werden, den aktuellen Freistellungsbeleg vorzulegen, sobald dieser ihm vorliegt.

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