Grundschuldabtretung 2 in 1

  • Eine Abtretungserklärung lautet

    "Das Recht III/1 über 100.000 € wird geteilt in
    erstrangige 40.000 €
    mittelrangige 10.000 €
    letztrangige 50.000 €

    Der rangmittlere Teil wird an die Sowieso-Bank abgetreten."

    Die Grundbucheintragung daraufhin lautet:

    1 100.000 € Teilbetrag von 10.000 € abgetreten an
    1a 10.000 € die Sowieso-Bank. Dieser Teil hat Rang
    1 90.000 € vor 50.000 €.

    Jetzt wird eine Abtreteungserklärung vorgelegt, wonach das Recht III/1 über 90.000 € an die XYZ-Bank abgetreten wird. Kann die Abtretung so eingetragen werden, auch wenn das Recht III/1 ja wohl eigentlich aus zwei Rechten besteht?




  • Diese Eintragung ist nach meinem Dafürhalten nicht richtig, sh. auch hier.

    Dein Problem ist nur durch die doppelte Bezeichnung des Rechts mit "1" entstanden.
    Ich würde zunächst die vorhandene Eintragung richtigstellen.

  • Ich finde auch, dass die Eintragung nicht richtig ist. Sie bringt Gleichrang von III/1 zu 40.000 € und III/1b zu 50.000 € zum Ausdruck. Im Verhältnis dieser beiden Rechte wurde keine Rangänderung eingetragen, sondern nur im Verhältnis III/1a zu III/1b. Die Teilung in drei Rechte wurde aber eingetragen. Alle Teilbeträge sind genannt: 10.000 €, 50.000 € und 40.000 € ungeschickt durch 50.000 € minus 10.000 €.

    Richtig wäre m.E. gewesen:

    -1 40.000 € Recht III/1 (alt) zu 100.000 € geteilt in Recht III/1 (neu)
    1a 10.000 € zu 40.000 € (erstrangig), Recht III/1a (zweitrangig) und
    1b 50.000 € Recht III/1b (letztrangig). Recht III/1a abgetreten usw.

    Der Antrag auf Rangänderung im Verhältnis III/1 zu III/1b ist noch nicht erledigt. Das muss zuerst nachgeholt werden (§ 17 GBO). Eine Eigentümerzustimmung ist dazu nicht erforderlich, auch wenn das ursprüngliche Recht III/1 schon geteilt ist (siehe Palandt § 1151 Rn.2). Wenn es Buchrechte sind, ist die nachträgliche Eintragung der Rangänderung kein Problem. Die Rechtsinhaberschaft des ursprünglichen Gläubigers für beide Rechte steht fest.

    Die Rechte III/1 zu 40.000 € und III/1b zu 50.000 € müssen unabhängig von ihrem Rangverhältnis zueinander gesondert abgetreten werden. Es sind zwei dingliche Rechte. In der vorliegenden Form ist die Abtretungserklärung m.E. nicht verwendbar.

  • Die Rechte III/1 zu 40.000 € und III/1b zu 50.000 € müssen unabhängig von ihrem Rangverhältnis zueinander gesondert abgetreten werden. Es sind zwei dingliche Rechte. In der vorliegenden Form ist die Abtretungserklärung nicht verwendbar.



    Ich sehe es auch so.


    @ Kai: Frage:
    Handelt es sich um ein Buch- oder ein Briefrecht?

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