Einigungsgebühr, Glaubhaftmachung bei geschwärzten Schriftteilen?

  • BerH wurde bewilligt wegen unklarer Forderung eines Telefonanbieters.

    Anwalt bietet an, eine Geldsumme zur Abgeltung aller Anspr. zu zahlen. Die Gegenseite geht schriftlich darauf ein. Nun beantragt er die Einigungsgebühr.

    Die Schriftstücke sind teilweise mit Schwärzungen versehen, was die Bezirksrevisorin und meine Vorgängerin bemängelten. Der RA weigert sich, den vollständigen Text herauszugeben.

    Darf er das?
    Reichen die Angaben bzw. der Sachverhalt für die E-gebühr auch so (würde ich denken)?

    Vielen dank fürs Mitdenken

    Für den Optimisten ist das Leben kein Problem, sondern bereits die Lösung.
    Marcel Pagnol


  • Reichen die Angaben bzw. der Sachverhalt für die E-gebühr auch so (würde ich denken)?

    Vielen dank fürs Mitdenken



    Mir würden die Angaben nicht reichen. Denn ich gehe mal davon aus, dass der Rechtsanwalt triftige Gründe dafür hat, dass er / der Mandant Passagen geschwärzt hat. Wenn dort z.B. steht "Im Gegenzug verzichtet der Gläubiger auf Vollstreckungsmaßnahmen aus dem ...Urteil / Vollstreckungsbescheid vom ...", hat der Mandant unrichtige Angaben bzgl. eines gerichtlichen Verfahrens im Antrag gemacht. Da kann die Einigungsgebühr entstanden sein, wie sie will, da gibts auf die Ohren ... :teufel:

    Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und das Rechtsmittel gelassen abwarten.

  • Ich greife in solchen Fällen zur Selbsthilfe und telefoniere mit dem Sachbearbeiter der Gläubigerseite. Dort erfährt man i.d.R., was tatsächlich abgelaufen ist und wie das Ergebnis aussah. Das beschleunigt die Sache sehr und erleichtert die Entscheidung.

  • Ablehnen mangels ausreichender Glaubhaftmachung !
    Du unterliegst der Verschwiegenheit, daher läuft er auch nicht Gefahr, gegenn die Verschwiegenheit zu verstoßen.

    Erinnere mich Montag mal daran, dann p.N. :)

  • Ablehnen mangels ausreichender Glaubhaftmachung !
    Du unterliegst der Verschwiegenheit, daher läuft er auch nicht Gefahr, gegenn die Verschwiegenheit zu verstoßen.

    Genau mit dieser Begründung fordere ich mir auch immer ungeschwärzte Sachen an. Es kam auch schon ziemlich oft vor, dass die Entstehung der Gebühren versichert wird und eine Einreichung nicht erfolgt, da der RA seine Verschwiegenheitspflicht verletzen würde. :gruebel:
    Ich habe dann immer angefordert, wenn nichts kam abgesetzt. Ein RM kam bislang leider noch nicht. :cool:

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Vielen Dank an alle,
    nach ein paar Tagen Kind-Krank sitze ich nun wieder vor dem selben Mist und hab mich sehr gefreut, so viele eindeutige Antworten im Forum zu finden.

    Die Sache mit der Verschwiegenheit ist ausgekaut, der RA ist einfach bockig. Es ist schon alles mitten im Erinnerungsverfahren. Ich werde jetzt mutig sein und nicht abhelfen, auch wenn der Herr Richter sowieso wieder alles anders sieht.

    Für den Optimisten ist das Leben kein Problem, sondern bereits die Lösung.
    Marcel Pagnol

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