BerH wurde bewilligt wegen unklarer Forderung eines Telefonanbieters.
Anwalt bietet an, eine Geldsumme zur Abgeltung aller Anspr. zu zahlen. Die Gegenseite geht schriftlich darauf ein. Nun beantragt er die Einigungsgebühr.
Die Schriftstücke sind teilweise mit Schwärzungen versehen, was die Bezirksrevisorin und meine Vorgängerin bemängelten. Der RA weigert sich, den vollständigen Text herauszugeben.
Darf er das?
Reichen die Angaben bzw. der Sachverhalt für die E-gebühr auch so (würde ich denken)?
Vielen dank fürs Mitdenken