Moin
Habe hier eine griechische Anwältin.
Kopf lautet wie folgt
Name
Dikigoros griechische Anwältin
Mitglied der RAK
Gem. § 1 RVG stehen ja Mitglieder einer RAK Rechtsanwälten gleich, sodass sie wohl entsprechend abrechnen kann.
Würdet Ihr euch einen Nachweis vorlegen, dass sie Mitglied der RAK ist oder es glauben ??
BerH wurde auf mdl. Antrag hin bewilligt.
grüsse
wulfgerd
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