Versehentlich gelöschte GS - Wiedereintragungsvermerk?

  • Auch so ein Problemchen:
    2000 wurde Grundstück von Blatt A in Blatt B übertragen. An diesem lastete eine Dienstbarkeit. Diese wurde gerötet und der Übertragungsvermerk in Blatt A eingetragen. In Blatt B ist die Dienstbarkeit aber nicht angekommen. Jetzt!!! fällt es dem Gläubiger auf. Zwischenzeitlich wurde in Blatt B noch eine Dienstbarkeit aufgrund einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für den gleichen Berechtigten eingetragen.
    Wir gehen davon aus, dass auch hier eine Neubestellung des Rechts erforderlich ist und was müsste dann evtl. noch in Blatt A vermerkt werden?

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

    Einmal editiert, zuletzt von Jana08 (7. September 2018 um 07:27)

  • Wir gehen davon aus, dass auch hier eine Neubestellung des Rechts erforderlich ist und was müsste dann evtl. noch in Blatt A vermerkt werden?

    :confused::confused:

    a) Erloschen, wenn das Grundstück gutgläubig lastenfrei erworben wurde (BayObLG, Beschluß vom 14.08. 2003, 2Z BR 111/03)
    b) Nicht erloschen, wenn das Recht in der Erwerbsurkunde als Belastung genannt wird und der Erwerber damit nachweislich bösgläubig war

    Folge: Je nachdem

    im Fall a) Übertragungsvermerk in Blatt A zumindest röten
    im Fall b) Wiedereintragung oder Widerspruch in Blatt B (Schöner/Stöber Rn 288).

    Bei der Fassung von Wiedereintragung oder Widerspruch ist der fehlende Rangverlust zu vermerken, wenn der Berechtigte der neuen Dienstbarkeit laut Bestellungsurkunde hinsichtlich der vorgehenden Belastung bösgläubig war.

  • Oh Danke. Umso besser. Den Antrag auf Wiedereintragung haben wir ja vorliegen. Für Bösgläubigkeit des nachfolgenden Berechtigten haben wir so keine Anhaltpunkte.

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

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