Immer gerne, ich profitiere auch sehr davon, Lob - in diesem Falle - schriftlich.:daumenrau
Versehentlich gelöschte GS - Wiedereintragungsvermerk?
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Auch so ein Problemchen:
2000 wurde Grundstück von Blatt A in Blatt B übertragen. An diesem lastete eine Dienstbarkeit. Diese wurde gerötet und der Übertragungsvermerk in Blatt A eingetragen. In Blatt B ist die Dienstbarkeit aber nicht angekommen. Jetzt!!! fällt es dem Gläubiger auf. Zwischenzeitlich wurde in Blatt B noch eine Dienstbarkeit aufgrund einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für den gleichen Berechtigten eingetragen.
Wir gehen davon aus, dass auch hier eine Neubestellung des Rechts erforderlich ist und was müsste dann evtl. noch in Blatt A vermerkt werden? -
Keiner eine Idee?
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Wir gehen davon aus, dass auch hier eine Neubestellung des Rechts erforderlich ist und was müsste dann evtl. noch in Blatt A vermerkt werden?
a) Erloschen, wenn das Grundstück gutgläubig lastenfrei erworben wurde (BayObLG, Beschluß vom 14.08. 2003, 2Z BR 111/03)
b) Nicht erloschen, wenn das Recht in der Erwerbsurkunde als Belastung genannt wird und der Erwerber damit nachweislich bösgläubig war
Folge: Je nachdemim Fall a) Übertragungsvermerk in Blatt A zumindest röten
im Fall b) Wiedereintragung oder Widerspruch in Blatt B (Schöner/Stöber Rn 288).Bei der Fassung von Wiedereintragung oder Widerspruch ist der fehlende Rangverlust zu vermerken, wenn der Berechtigte der neuen Dienstbarkeit laut Bestellungsurkunde hinsichtlich der vorgehenden Belastung bösgläubig war.
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Oh Danke. Umso besser. Den Antrag auf Wiedereintragung haben wir ja vorliegen. Für Bösgläubigkeit des nachfolgenden Berechtigten haben wir so keine Anhaltpunkte.
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