Beratungshilfe für Schreiben an Berufsgenossenschaft

  • Hallo !

    Mir liegt ein Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe vor.

    Der Antragsteller., ein Ausländer, hatte im Januar einen Arbeitsunfall.
    Er wurde deshalb krankgeschrieben. Er hat seit dem nur Geld von der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.
    Durch Zufall hat er davon erfahren, dass man auch Geld von der Berufsgenossenschaft bekommen kann.
    Sein Arbeitgeber hatte den Unfall damals nicht an die BG gemeldet, da es sich wohl um einen kleinen Betrieb handelt.
    Der Antragsteller ist nicht dazu in der Lage die BG alleine zu kontaktieren.

    Würdet ihr hierfür Beratungshilfe bewilligen. Bin irgendwie skeptisch.

  • TiPP: Vielleicht Beratungshilfe eingeben und nicht Bertungshilfe.....
    ( Ohne Ironiemodus.... wenn man etwas falsch schreibt, kann das schon ein Hinderungsgrund bei der Suchfunktion sein....)

    Überschrift angepasst
    li_li (Mod)

    Vorweg: Keine Beratungshilfe!

    Wenn er selbst nicht in der Lage ist, dann soll er einen Verwandten, Bekannten usw. darum bitten, dies für ihn zu tun. Aus der Landeskasse wird für Lebenshilfe kein RA bezahlt.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.


  • Der Antragsteller ist nicht dazu in der Lage die BG alleine zu kontaktieren.



    Wenn es allein an mangelnden Sprachkenntnissen liegen sollte, würde ich hierfür keine Beratungshilfe bewilligen (wie die Vorposter: Schreib- und Lebenshilfe).

    Aber: (mal an die Arbeitsrechtler) Wäre der Arbeitgeber denn verpflichtet gewesen, den Unfall zu melden? Bestehen gegen diesen dann evtl. Ansprüche? Oder kann man - wenn der Unfall jetzt nachgemeldet wird - eine Nachzahlung von der BG bekommen?

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Warum denn eine Alternative? Wo sind denn die rechtlichen Schwierigkeiten, selbst einen Antrag bei der BG zu stellen? :gruebel:

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Wieso Alternative?!
    Du hast geschrieben,

    Zitat

    Antragsteller ist nicht dazu in der Lage die BG alleine zu kontaktieren



    Die Beauftragung des Anwalts ist in diesem Fall unter Lebenshilfe zu fassen.

    Zunächst einmal kann sich der ASt. doch auch selbst - mit Hilfe anderer ggfs., siehe #3 - bemühen.

  • @ Diabolo


    :guckstduh


    Der Antragsteller ist nicht dazu in der Lage die BG alleine zu kontaktieren.




    Weil er doch nicht kann.....Deshalb ja andere Personen um (Lebens-) Hilfe bitten.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Dann braucht er keinen Anwalt, sondern ggf. einen Betreuer, wenn er seine Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Dann braucht er keinen Anwalt, sondern ggf. einen Betreuer, wenn er seine Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann.

    :daumenrau

    Ich denke, es ist bei vielen Leuten auch ein Stück weit Bequemlichkeit. So nach dem Motto:
    "Warum soll ich mich selbst kümmern, wenn ein RA das für'n Zehner auch macht...????"

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • :zustimm:

    Bei uns fangen jetzt die RAe mit solchen Späßchen an wie Datum der Antragstellung bei Ihnen auf dem Antrag weglassen und dann ein Schreiben von vor 5 Wochen dranhängen...
    Hatte ich heute 7 (!) Mal! Jedes Mal neuer Antrag, immer der gleiche Antragsteller und RA!

  • :zustimm:

    Bei uns fangen jetzt die RAe mit solchen Späßchen an wie Datum der Antragstellung bei Ihnen auf dem Antrag weglassen und dann ein Schreiben von vor 5 Wochen dranhängen...
    Hatte ich heute 7 (!) Mal! Jedes Mal neuer Antrag, immer der gleiche Antragsteller und RA!



    7x Zurückweisung ( gleicher Inhalt :) ).

  • Wir bitten immer erst noch schön um Antragsrücknahme,



    Schon mal einen Richter gesehen, der um Klage- oder Antragsrücknahme bittet ? Ich sehr selten. Daher entscheide ich bei unbehebbaren Antragsmängeln sofort durch Zurückweisungsbeschluss. Andernfalls hat man einen unnötigen Aktenumlauf. Da es der Partei freisteht im (kostenfreien) Rechtsmittelverfahren noch ggf. weiter vorzutragen und mir eine Abhilfebefungnis zusteht, sehe ich auch keine unangemessene Benachteiligung der Partei. Wenn die Partei einwenden sollte, dass sie vor Antragszurückweisung einen Anhörung erwarten kann, könnte man sich überlegen, ob nicht antwortet, dass das Gericht auch erwarten kann, dass nur bewilligungsfähige Anträge gestellt werden.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (4. Dezember 2008 um 09:05)

  • Um ehrlich zu sein.....Bevor ich so einen blöden Zurückweisungsbeschluss erlasse, den ich auch noch begründen muss....Mit "meinen" RA'en telefoniere ich und bitte fernmündlich um Antragsrücknahme.... Da erspare ich mir viel Arbeit...:oops:

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Um ehrlich zu sein.....Bevor ich so einen blöden Zurückweisungsbeschluss erlasse, den ich auch noch begründen muss....



    Dazu habe ich ja hier mein Programm (TSJ) mit Autotexten. An den richtigen Stellen ein paar kleine individuelle Ergänzungen und fertig ist die Laube. Dauert in der Regel keine fünf Minuten. Die Arbeitsersparnis die sich dadurch ergibt, dass ab einem gewissen Zeitpunkt dann merklich weniger Anträge gestellt werden ist, enorm. Ich kann jedem nur empfehlen dies auszuprobieren. Ich telefonieren auch mal, kommt aber eher selten vor. Denn oft ist niemand zu erreichen, oder derjenige am anderen Ende der Leitung kann oder darf das nicht entscheiden, oder man verzettelt sich in endlose Diskussion. Da macht mir mein Zurückweisungsbeschluss wesentlich weniger Arbeit. Außerdem haben die Leute dann die Gründe schwarz auf weiß in der Hand.

    Aber letztlich soll es jeder so handhaben wie er mag, und wie es für ihn nach seiner Ansicht weniger Arbeit macht.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • könnte man sich überlegen, ob nicht antwortet, dass das Gericht auch erwarten kann, dass nur bewilligungsfähige Anträge gestellt werden.



    Ich bitte Dich :mad::mad::mad:.

    Im Übrigen bitten Richter nicht um Klage- oder Antragsrücknahme; sie regen diese an :D.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Für reine Antragstellungen gibt es keine BerH!
    Wieso nicht selbst mal dort nachfragen ?



    :daumenrau

    Dazu habe ich ja hier mein Programm (TSJ) mit Autotexten. An den richtigen Stellen ein paar kleine individuelle Ergänzungen und fertig ist die Laube. Dauert in der Regel keine fünf Minuten. Die Arbeitsersparnis die sich dadurch ergibt, dass ab einem gewissen Zeitpunkt dann merklich weniger Anträge gestellt werden ist, enorm



    So ist es (auch wenn ich meine Beschlüsse in Word habe ;) )

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