Nützliche Links für Betreuungssachen
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Notvertretungsrecht für Ehegatten
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Absehung von der persönlicher Anhörung des Betroffenen in Heimen und anderen Einrichtungen wegen Verletzungsgefahr des Betreuungsrichters bei Durchführung eines Schnelltests. (Abgrenzung zu BGH Rpfleger 2021, 215)
AG Meiningen, Beschluss vom 18.01.2021, 3 XVII 234/19
Rpfleger 2021, 288 -
Absehung von der persönlicher Anhörung des Betroffenen in Heimen und anderen Einrichtungen wegen Verletzungsgefahr des Betreuungsrichters bei Durchführung eines Schnelltests. (Abgrenzung zu BGH Rpfleger 2021, 215)
AG Meiningen, Beschluss vom 18.01.2021, 3 XVII 234/19
Rpfleger 2021, 288Der Beschluss ist schon lange überholt. Durch Änderung der Thüringer Coronaverordnung wird dem Beschluss nicht mehr gefolgt.
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In welcher Hinsicht wurde die Verordnung geändert ?
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Vergütungsregress und Sozialhilferegress
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Mittellosigkeit
Durch Leistungsbescheid zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses titulierte Forderungen des Sozialhilfeträgers sind vom Vermögen in Abzug zu bringen: LG KoblenzFamRZ 2004, 1899
Verbindlichkeiten bleiben bei der Mittellosigkeitsprüfung unberücksichtigt, auch wenn sie bereits tituliert, aber noch nicht vollstreckt sind: BayObLGZ2003, 271 = FamRZ2004, 308; a.A.: OLG ZweibrückenFamRZ 1999, 799
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…317&pos=0&anz=1
BGHXII ZB 582/12 Beschluss vom 06.02.2013:
Dieses Vermögen war in dem Zeitraum, für den der Betreuer Vergütung verlangt, als Aktivvermögen vorhanden. Allein der Umstand, dass der Landkreis in der Vergangenheit soziale Hilfeleistungen erbracht hat, rechtfertigt es nicht, diese Leistungen vermögensmindernd zu berücksichtigen. Hierfür bedarf es zumindest einer Konkretisierung der Rückforderung durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige (BayObLG BtPrax 2002, 262; LG Koblenz FamRZ 2004, 1899, 1900; aA OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 32).vgl. auch
https://www.rechtslupe.de/familienre...treuers-358665OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.6.2007, 8 W 245/07; FamRZ 2007, 1912 = BtMan 2007, 203 (Ls) = FGPrax 2007, 270 = NJW-RR 2007, 1593 = BWNotZ 2008, 57:
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Nichterhebung von Kosten
LG Ravensburg, Beschluss vom 03.12.2015 - 2 T 87/2015 -
Am 31.08.2015 wurde ein vorläufiger Betreuer bestellt. Am 26.10.2015 wurde die vorläufige Betreuung aufgehoben. Das Betreuungsgericht hat unter Berufung auf § 81 FamFG von der Erhebung von Gerichtskosten abgesehen. Der Bezirksrevisor hat hiergegen Beschwerde eingelegt.
Das LG führt u.a. aus:
Bei der vom Betreuungsgericht zu treffenden Kostenentscheidung hatte dieses im Rahmen des § 81 Abs. 1 FamFG und der richterlichen Unabhängigkeit das eingeräumte Ermessen pflichtgemäß auszuüben. Dabei kann auch gemäß § 81 Abs. 1 S 2 FamFG die Nichterhebung von Kosten angeordnet werden (Korintenberg/Fackelmann KV Nr. 11100 KV Rn. 29), wodurch gegebenenfalls auch die Benennung eines Kostenschuldners entbehrlich wird.
Die Kammer hält die seitens des Betreuungsgerichts vorgenommene Ermessensausübung im Rahmen der angegriffenen Entscheidung für rechtsfehlerfrei und sachgerecht.
Für mutwillig veranlassten Mehraufwand hat der Gesetzgeber in § 81 FamFG als Sollvorschrift die Auferlegung von Kosten auf den veranlassenden Beteiligten vorgesehen. Es begegnet daher keinen Bedenken, wenn das Betreuungsgericht im Umkehrschluss einen besonders geringen Umfang bzw. Aufwand der vom Betroffenen gerade nicht mutwillig veranlassten betreuungsgerichtlichen Tätigkeit als Kriterium für ein Absehen von der Erhebung von Kosten heranzieht. Dies gilt um so mehr vor dem Hintergrund, dass nach Aktenlage die Betroffene noch nicht persönlich angehört wurde, keine Konsultation der Betreuungsbehörde stattfand und auch die Bestellung eines Verfahrenspflegers noch nicht erfolgte.vgl. auch
https://www.rechtspflegerforum.de/sh...gericht/page11
dort #214 ff -
Nichterhebung von Kosten
LG Ravensburg, Beschluss vom 03.12.2015 - 2 T 87/2015 -
Ggf. ist nach aktueller Rechtsprechnung bei vorschneller Betreuungsanregung, z.B. durch die behandelnden Ärzte bzw. die behandelnde Klinik, der Anreger als Kostenschuldner zu bestimmen, wenn durch den Arzt bzw. den Kliniksozialdiemst das Vorhandensein einer bestehenden Vorsorgevollmacht, z.B. bei den nächsten Angehörigen, nicht erfragt wurden.
Bei uns kommt es häufig vor, dass der Kliniksozialdienst eine Eilbetreuung anregt und zeitnah das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht mitgeteilt wird und deshalb die Eilbetreuung wieder aufgehoben wird.
Wir haben die Kliniksozialdienste entsprechend informiert und werden künftig entsprechend verfahren, d.h. die Kosten bei den Klinikträgern erheben.
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Synopsen BGB altes und neues Betreuungsrecht ab 01.01.2023
vgl.
https://www.horstdeinert.de/downloads/ -
Betreuervergütung für Betreute, die in einer Wohngruppe leben
https://www.betreuungslupe.de/betreuervergue…etreute-131030/vgl. auch weitere Fälle zu diesem Problemkreis unter
https://www.reguvis.de/betreuung/wiki…%C3%BCtung_2019
dort unter dem Abschnitt Rechtsprechung -
Für die urkundenverwahrende Stelle:
Zur Umschreibung einer Vollstreckungsklausel auf eine Zweigniederlassung:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…996#post1223996
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…053#post1224053Zur Notarbescheinigung:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…228#post1224228 -
Für die urkundenverwahrende Stelle:
Zur Umschreibung einer Vollstreckungsklausel auf eine Zweigniederlassung:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…996#post1223996
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…053#post1224053Und das hat was mit Betreuung zu tun
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entfällt
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In Ba-Wü wird die urkundenverwahrende Stelle beim Betreuungsgericht geführt.
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Zur Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht
https://www.betreuungslupe.de/betreuerbestel…macht-3-128134/ -
Formulare zur Betreuung
https://www.reguvis.de/betreuung/wiki…gensverzeichnis -
Betreuungsrecht mit Auslandsbezug:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…862#post1238862
http://www.betreuungsrecht.de/vorsorgevollma…rwachsener-esu/
http://www.betreuungsrecht.de/betreuung-allg…-auslandsbezug/https://www.reguvis.de/betreuung/wiki…%9Cbereinkommen
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cber…von_Erwachsenen
http://www.betreuungsrecht.de/category/ausland/http://www.betreuungsrecht.de/category/inter…etreuungsrecht/
http://www.internationales-betreuungsrecht.de/polen/betreuun…onal-polen.html
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…257#post1225257
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…862#post1238862
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Zur Anhörung des Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren:
BGH, Beschluss vom 16.08.2017 – XII ZB 450/16
BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 – XII ZB 393/18 -
Zum Widerruf einer General- und Vorsorgevollmacht durch einen Bevollmächtigten gegenüber einem anderen Bevollmächtigten
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…erruf&p=1229280
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