Akteneinsicht

  • Der Ersteher- PV möchte in einem bereits seit 2003 weggelegten K- Verfahren Akteneinsicht.
    Kann ich diese gewähren gem. § 299 ZPO?
    (bei uns hat der Direktor die Entscheidung über Akteneinsicht in weggelegten Akten dem jeweiligen sachbearbeiter übertragen)

  • Hallo, Mausejule,
    ich denke mal, ab Versteigerungsterminsprotokoll ja.
    Was davor war, dürfte ihn nichts angehen.
    Daneben noch das Wertgutachten.
    Das bedeutet dann: Einsicht auf der Geschäftsstelle oder bei Dir, kein Versand.

  • Gegenstand der Beauftragung des Anwalts ist eine Auseinandersetzung mit dem Landkreis über die Rechtmäßigkeit des auf dem ersteigerten Grundstücks errichteten Gebäudes.

  • Gegenstand der Beauftragung des Anwalts ist eine Auseinandersetzung mit dem Landkreis über die Rechtmäßigkeit des auf dem ersteigerten Grundstücks errichteten Gebäudes.

    Hinweise über die Rechtmaßigkeit des errichteten Gebäudes dürften sich doch wohl kaum aus der Gerichtsakte ergeben. Allenfalls aus dem Gutachten, welche Informationen dem Gutachter vorlagen und wie er dies im Gutachten berücksichtigt hat. Häufig wird darin jedoch unterstellt, dass von der Rechtmäßigkeit der Gebäude und Nutzungen ausgegangen wird.

    Klare Aussagen sollten sich demgegenüber aus der Archivakte der Landkreisverwaltung ergeben. Hier finden sich alle Baugenehmigungen, Schriftverkehr etc.

  • Gegenstand der Beauftragung des Anwalts ist eine Auseinandersetzung mit dem Landkreis über die Rechtmäßigkeit des auf dem ersteigerten Grundstücks errichteten Gebäudes.



    Ich denke schon, daß man deshalb Einsicht in einzelne Aktenteile (Gutachten) gewähren kann, wenngleich das im Normalfall (s. luigi) nur zur Feststellung unseres Anwalts führen wird, daß den Akten Erkenntnisse insoweit nicht zu entnehmen sind.

  • Der RA hat seinen Kanzleisitz weit weg vom gerichtsort. Ich denke, ich werde ihm schreiben, dass sich einen Akteneinsicht zu dem Punkt nicht lohnt, er aber gerne eine Gutachenkopie bekommen kann. Kosten?

  • Gegenstand der Beauftragung des Anwalts ist eine Auseinandersetzung mit dem Landkreis über die Rechtmäßigkeit des auf dem ersteigerten Grundstücks errichteten Gebäudes.



    Diese Fragen kann nur die zuständige Baubehörde beantworten.

  • Kosten Ja: Kopiekosten.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Hallo :)

    ich habe hierzu auch eine Frage:

    Ein Inkassounternehmen meldet sich in einer Akte, die vor sechs Jahren weggelegt wurde und beantragt die Übersendung einer Kopie des Wertgutachtens. Für seine Mandantin wurde eine Sicherungshypothek am Grundstück eingetragen. Weitere Begründungen erfolgen nicht.

    Ist das problematisch?

  • Da gibt es mal gar nichts.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Natürlich.
    Aber es gibt trotzdem nichts.

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  • Natürlich.
    Aber es gibt trotzdem nichts.

    Warum? Das Gutachten wäre doch evtl. hilfreich bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten eines neuen Antrages.

    Dass es hilfreich ist, ist aber nicht der Maßstab.
    Bei uns werden diese Gesuche regelmäßig abgelehnt. Vom Gerichtsvorstand, nicht von mir (auch wenn ich die Meinung teile).

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  • Was mir noch einfällt: Bei einer vor sechs Jahren weggelegten Akte stellt sich im Übrigen die Frage, ob diese nach den Aufbewahrungsbestimmungen überhaupt noch da sein dürfte bzw. nicht schon hätte vernichtet werden müssen.

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