Urkunden gelocht und nummeriert

  • Ich habe einen Erbscheinsantrag gestellt und 12 verschiedene Originalurkunden eingereicht, die ich mir mühevoll von den Beteiligten erbeten habe (Sterbeurkunden, Geburtsurkunden, Eheurkunden, Namensänderung). Jetzt erhalte ich die Urkunden zurück. Zu meiner Überraschung sind die Urkunden gelocht und wurden mit einem blauem Kugelschreiber mit Seitenzahlen, beginnend ab 7, versehen. :eek:
    Jetzt würde mich mal interessieren, wie das anderswo gehandhabt wird. Ich weiß jetzt schon, dass sich die Mandantin und die anderen Beteiligten "freuen" werden, wenn sie die Urkunden so zurückbekommen.

  • Meine Geschäftsstelle nimmt bei Originalurkunden einen A5-Umschlag, locht den und versieht ihn mit der nächsten Blattzahl. In den Umschlag steckt sie die Urkunden.
    Ich bitte Sie dann zu gegebener Zeit, dass sie beglaubigte Ablichtungen zur Akte fertigt und die Urkunden zu unserer Entlastung zurücksendet.
    Nur die Original-Sterbeurkunde des Erblasser bleibt bei der Akte, wird gelocht, abgeheftet und foliiert.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Bei uns wurden die Originalurkunden i. d. R. in eine Hülle gepackt und dann unversehrt wieder zurückgeschickt - aber sowas kann wohl schon mal vorkommen, wenn eine SE nicht so sorgfältig arbeitet - ist auf jeden Fall unschön, da gebe ich Dir recht.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Normalerweise wird von eingereichten Urkunden eine Kopie/beglaubigte Abschrift gefertigt und zur Akte genommen.

    In deinem Fall hat das Gericht wohl versehentlich die Originale zur Akte genommen und paginiert. Später hat man das dann gemerkt und die Originale zurückgeschickt.

    Zugegebenermaßen sehr ärgerlich, aber ein Fehler, wie er mir auch passieren könnte...

  • Wenn im Antrag/Anschreiben nicht ausdrücklich steht, dass die Urkunden zurückgeschickt werden sollen, werden diese auch zur Akte genommen, also auch gelocht und numeriert.

    Da stand drin: "Ich überreiche folgende Unterlagen im Original und bitte um baldige Rückgabe:
    1. Sterbeurkurkunde vom ...
    2. ... usw."

  • Hast du da mal angerufen und nachgefragt?

    Also, wenn mir bzw. meiner Geschäftsstelle das versehentlich passieren würde, würde ich zumindest ein Schreiben des Bedauerns hinzufügen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Wenn im Antrag/Anschreiben nicht ausdrücklich steht, dass die Urkunden zurückgeschickt werden sollen, werden diese auch zur Akte genommen, also auch gelocht und numeriert.



    Da stand drin: "Ich überreiche folgende Unterlagen im Original und bitte um baldige Rückgabe:
    1. Sterbeurkurkunde vom ...
    2. ... usw."



    Das setzt voraus, dass die SE den Schriftsatz wirklich liest. :teufel: Häufig reicht es gerade bis zum Az ...
    Nein, üblicherweise werden Originale nicht geheftet, kann aber halt immer mal passieren.

  • Bei uns werden die Sachen IMMER gelocht und zu den Akten genommen... Ich hatte es schon mehr als einmal, dass die Siegelschnur quasi durchgeschnitten wurde durch die Lochung... Die Sachen werden auch immer durchnummeriert... nix mit Folie oder so ;)

    Aber, wenn du direkt hinschreibst: ... mit der Bitte um Rückgabe ..., dann ist das wohl versehentlich passiert!

  • Wenn wir Erbscheinsanträge beurkunden, reichen wir die Originalurkunden und notariell beglaubigte Abschriften beim Gericht ein. Dann bekommen die Beteiligten die Originale unversehrt zurück. Zumindest habe ich noch nichts anderes gehört.

  • Wenn wir Erbscheinsanträge beurkunden, reichen wir die Originalurkunden und notariell beglaubigte Abschriften beim Gericht ein. Dann bekommen die Beteiligten die Originale unversehrt zurück. Zumindest habe ich noch nichts anderes gehört.



    Die doppelte Einreichung haben wir auch des öfteren und ich frage mich noch immer, was ich (zusätzlich) mit den Originalurkunden soll, wenn ich doch notariell begl. Abschriften habe... :gruebel:

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Die doppelte Einreichung haben wir auch des öfteren und ich frage mich noch immer, was ich (zusätzlich) mit den Originalurkunden soll, wenn ich doch notariell begl. Abschriften habe... :gruebel:


    Es gibt Gerüchte, äh Gerichte, die bestehen auf Originalurkunden. :)

  • Bei uns wurden die Originalurkunden i. d. R. in eine Hülle gepackt und dann unversehrt wieder zurückgeschickt - aber sowas kann wohl schon mal vorkommen, wenn eine SE nicht so sorgfältig arbeitet - ist auf jeden Fall unschön, da gebe ich Dir recht.



    so soll es sein. ;)

  • Bei uns werden die Sachen IMMER gelocht und zu den Akten genommen... Ich hatte es schon mehr als einmal, dass die Siegelschnur quasi durchgeschnitten wurde durch die Lochung... Die Sachen werden auch immer durchnummeriert... nix mit Folie oder so ;)

    Das mit den Folien war leider nur der (gewünschte) Regelfall.

    Hatte auch schon "schlaue" SE die die Urkunden so gelocht haben dass man den Namen nicht mehr lesen konnte (problematisch bei Randvermerken und alten Urkunden) - :daemlich sogar bis an den Rand beschriebene Testamente wurden schon so gelocht, dass halbe Wörter fehlten! :binsauer
    Zum Glück nicht der Name des Erben.

    Soviel Blödheit und Desinteresse ist dann nur noch :frustrier...

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Die doppelte Einreichung haben wir auch des öfteren und ich frage mich noch immer, was ich (zusätzlich) mit den Originalurkunden soll, wenn ich doch notariell begl. Abschriften habe... :gruebel:



    Es gibt Gerüchte, äh Gerichte, die bestehen auf Originalurkunden. :)



    So ein Unfug, wenn doch beglaubigte Kopien vorliegen....

    http://de.wikipedia.org/wiki/Unfug

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Notariell beglaubigte Urkunden sind für mich genauso beweiskräftig wie Originalurkunden. Das ist ja erst Mal ein Quatsch, dann noch Originalurkunden anzufordern!


    @ Sonntagskind:
    Da kann man dir ja nur zu so einer "schlauen" SE gratulieren!
    Hirn von bei Einchecken abgegeben oder was? :gruebel:

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich hatte gestern wieder einen Fall, wo die SE Originalurkunden gelocht und durchnummeriert hat, obwohl der RA um Rückgabe gebeten hat... Ich habe sie gebeten, diese in Zukunft in Klarsichthüllen zu packen... Mal sehen, ob es in Zukunft funktioniert ;)... Sie meinte zwar, sie hätte das mit Bleistift gemacht (war aber Kuli), aber trotzdem waren die Dinger gelocht, was ja nun nicht sehr erfreulich ist...
    Eigentlich ist sie eine ganz Zuverlässige ;)

    Sonntagskind
    Ich mag es auch nicht, wenn Testamente gelocht sind, die bis an den Rand beschrieben wurden, sodasss man das ganze rausheften muss, um überhaupt zu erfahren, was denn nun testiert wurde... ;(



  • Ich mag es auch nicht, wenn Testamente gelocht sind, die bis an den Rand beschrieben wurden, sodasss man das ganze rausheften muss, um überhaupt zu erfahren, was denn nun testiert wurde... ;(




    Meine SE steckt die noch abgegebenen, noch nicht eröffneten Verfügungen von Todes wegen grundsätzlich in eine Hülle.
    Erst nachdem "alles erledigt" ist, werden die Testamente gelocht und abgeheftet. Haben auch schon Testamente, die auf einem kleinen Stück Papier geschrieben waren und bis zum Rand ausgefüllt, auf ein A4-Blatt geklebt und das dann abgeheftet.
    Der Mensch kann dumm sein, wie er will; er muss sich nur zu helfen wissen.;)

    Also, so ein ganz klein wenig Mitdenken kann man wohl auch von der SE erwarten. Meine macht das jedenfalls. Wenn nicht: :binsauer:diskussio

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Werden alte Urkunden eingereicht werden diese grds kopiert und dann zurückgegeben. Ist am Ausstelldatum ersichtlich, dass sie extra für unser Verfahren erholt wurden und nicht um Rückgabe gebeten wurde lochen und einheften wir sie. Testamente kommen bei uns jeweils in eine Klarsichthülle, erstens weil man sie zum Kopieren leicht aus der Akte nehmen kann und zweitens wenn ich die Akte in die Hand nehme sehe ich gleich wieviele Testamente da sind.

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