Klageaufnahme & PKH

  • Moin moin liebe Kollegen,

    auf meiner RASt erscheint ein Bürger mit anwaltichem Schriftsatz, in dem der Anwalt auf BGH-Rspr. (VIII ZR 298/83) verweist, wonach der UdG einen PKH-Antrag nebst Klage aufzunehmen habe.
    Der Anwalt schreibt, es soll Schmerzensgeldklage erhoben und PKH beantragt werden. Er habe den Bürger darüber beraten, dass er den PKH-Antrag nebst Klage bei Gericht zu Protokoll erklären könne.

    Ich habe erhebliche Bedenken: M.E. handelt es sich eindeutig um Rechtsberatung, wenn ich für den Bürger eine Schmerzensgeldklage verfasse. (Beratung bzgl. PKH-Antrag ist ausweislich der obigen BGH-Rspr. legitim). Der Bürger hat keinerlei Rechtskenntnisse und redet im Grunde ziemlich wirres unstrukturiertes Zeug. Es ist doch Sache des Anwaltes zu bestimmen, auf wieviel Euro Schmerzensgeld überhaupt geklagt werden soll usw. usf. :gruebel:

    Wie steht ihr zu der oben beschriebenen Problematik?:confused:

  • Ich würde die Klage aufnehmen, aber dem Rechtsuchenden keinesfalls irgendwelche Beträge "ans Herz legen", dass muss er schon selbst machen.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Ich würde die Klage aufnehmen, aber dem Rechtsuchenden keinesfalls irgendwelche Beträge "ans Herz legen", dass muss er schon selbst machen.



    Der Erschienene hat bzgl. der Höhe der Schmerzensgeldforderung selbst keinerlei Vorstellungen.

  • Ich würde die Klage aufnehmen, aber dem Rechtsuchenden keinesfalls irgendwelche Beträge "ans Herz legen", dass muss er schon selbst machen.



    Der Erschienene hat bzgl. der Höhe der Schmerzensgeldforderung selbst keinerlei Vorstellungen.



    Ja, aber das kann doch nicht Dein Problem sein, oder?

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Denke ich auch.

    Der Klageantrag kann ja sicherlich lauten, dass A veurteilt werden soll an B Schmerzensgeld zu zahlen. Aber konkrete Beträge bestimmten klingt kritisch. Vielleicht ergibt sich ja etwas aus den Unterlagen, die der Antragsteller mitgebracht hat? Wenn ja, dann kann man vielleicht auch auf diese verweisen (?).

  • Klage und PKH-Antrag würde ich aufnehmen - aber nur wenn mir der Bürger den von ihm geforderten Betrag nebst der Begründung für dessen Höhe in die Tasten diktiert :D und das wird er ohne die einschlägige Literatur zu angemessenen Schmerzensgeldbeträgen wohl kaum können . . . wenn der RA den Bürger wirklich genaus so weitergeschickt hat, dann gratuliere ich ihm ganz herzlich :eek: . . . er hätte ihm doch wenigstens noch einen angemessenen Betrag "dazuberaten" können - aber offenbar hat er da selbst keine Ahnung (muß man doch vermuten) . . .

    Also ich habe in 8 Jahren RAST de facto nicht eine Schmerzensgeldklage aufgenommen . . . den bezüglich der Beträge hatten die Bürger NIE irgendeine Ahnung und so habe ich sie stets mit den Worten: "ICH DARF SIE DIESBEZÜGLICH NICHT BERATEN und zudem habe ich bezüglich der Höhe solcher Beträge auch gar keine Ahnung!" zu einem RA geschickt ;)

  • Denke ich auch.

    Der Klageantrag kann ja sicherlich lauten, dass A veurteilt werden soll an B Schmerzensgeld zu zahlen. Aber konkrete Beträge bestimmten klingt kritisch. Vielleicht ergibt sich ja etwas aus den Unterlagen, die der Antragsteller mitgebracht hat? Wenn ja, dann kann man vielleicht auch auf diese verweisen (?).



    Der Antragsteller befindet sich immer mal wieder im Zustand geistiger Verwirrung und hat keinerlei Unterlagen mit... vollkommen unstrukturiert.

  • Wie schreibe ich da so schön: ..wird verurteilt, ein in das Ermessen des Gerichts zu stellendes Schmerzensgeld, das den Betrag von #### jedoch nicht unterschreiten sollte...zu zahlen.

    Da würde ich fragen, kommt da nix, geht es auch ohne Betrag.

    Legitim ist das, ich nehme hier reichlich Klagen von Leuten auf, die vom Anwalt kommen, § 12 a Abs. I ArbGG halt.

    Wollen die dann PKH mit anwaltlicher Beiordnung, wirds dann schon netter :teufel::teufel:

  • der Antrag wegen SMG wird nicht beziffert; die Höhe der Entschädigung wird immer "in das Ermessen des Gerichtes" gestellt, aber zumindest aus dem weiteren Zusatz ", nicht jedoch unter...€" oder aus der Klagebegründung muss sich ein Mindestbetrag ermitteln lassen. So ganz ohne jeden Anhaltspunkt ist die Klage wohl unzulässig.
    Hat der Ast etwas darüber verlauten lassen, warum der RA ihn nicht vertritt? Ist ja recht seltsam.

  • Nimm doch als Klageantrag auf, den Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu verurteilen, dessen Höhe im Ermessen des Gerichts liegt.

    Vermutlich hat der RA den Mann geschickt, weil er keine Erfolgsaussicht sieht, ihm die Sache aber nicht ausreden konnte. Oder soll auch die Beiordnung beantragt werden?

  • Klage und PKH-Antrag würde ich aufnehmen - aber nur wenn mir der Bürger den von ihm geforderten Betrag nebst der Begründung für dessen höhe in die Tasten diktiert :D und das wird er ohne die einschlägige Literatur zu angemessenen Schmerzensgeldbeträgen wohl kaum können . . . wenn der RA den Bürger wirklich genaus so weitergeschickt hat, dann gratuliere ich ihm ganz herzlich :eek: . . . er hätte ihm doch wenigstens noch einen angemessenen Betrag "dazuberaten" können - aber offenbar hat er da selbst keine Ahnung (muß man doch vermuten) . . .

    Also ich habe in 8 Jahren RAST de facto nicht eine Schmerzensgeldklage aufgenommen . . . den bezüglich der Beträge hatten die Bürger NIE irgendeine Ahnung und so habe ich sie stets mit den Worten: "ICH DARF SIE DIESBEZÜGLICH NICHT BERATEN und zudem habe ich bezüglich der Höhe solcher Beträge auch gar keine Ahnung!" zu einem RA geschickt ;)



    Der RA möchte sich ganz offensichtlich Arbeit ersparen und erst tätig werden, wenn er Gewissheit hat, dass er PKH bekommt. :cool:

  • Also aufgrund des Sachverhaltes und der Beschreibung des Klägers kann ich mir schon vorstellen, warum der Anwalt den Fall nicht will :D:D:D

  • Nimm doch als Klageantrag auf, den Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu verurteilen, dessen Höhe im Ermessen des Gerichts liegt.



    Genau, frage ihn was er mindestens haben will ( ich hatte mal einen, der wollte unbedingt mindestens 10.000.- EUR - damit war raus...:D) und lege es vor.

  • Also aufgrund des Sachverhaltes und der Beschreibung des Klägers kann ich mir schon vorstellen, warum der Anwalt den Fall nicht will :D:D:D



    Treffer und versenkt! ;) (Der Anwalt macht's sich wirklich leicht und wird sicher nicht mehr mein Freund werden...:teufel:)

  • Ich finde so etwas peinlich für einen Rechtsanwalt. :daumenrun
    Es sei denn, er meint wirklich, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht und ihn deshalb zum AG geschickt hat, weil er es ihm nicht ausreden konnte. Glaube ich aber eher nicht. Die wenisgten bestehen auf Klage, wenn ein RA sie dahingehend berät, dass das Ding höchstwahrscheinlich an die Wand geht.

    Auf keinen Fall dürfte der RA dann aber beigeordnet werden.
    Dafür müsste es auch eine Rechtsprechung geben :daumenrau Dann würden sich einige RA'e überlegen, ob sie die Leute zur RAST schicken oder doch lieber selbst die Klage formulieren...

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Also so, wie ich mir den Kläger vorstelle, ist da wohl eher die Prozessfähigkeit des Klägers und der damit für den Anwalt erforderliche Aufwand maßgeblich.

    Hinsichtlich mangelnder Erfolgsaussicht lässt sich hier kein Anwalt abhalten...:mad::mad:

  • Also so, wie ich mir den Kläger vorstelle, ist da wohl eher die Prozessfähigkeit des Klägers und der damit für den Anwalt erforderliche Aufwand maßgeblich.

    Hinsichtlich mangelnder Erfolgsaussicht lässt sich hier kein Anwalt abhalten...:mad::mad:



    Prozessfähigkeit hin oder her, es kann nicht sein, dass wir uns damit dann rumärgern müssen... schließlich gibt es genug unbearbeitete Akten...:mad:
    Der Anwaltsberuf ist nun einmal ein rechtsberatender Beruf. Das Gericht hat keine Rechtsberatung zu leisten.

  • Ums Aufmehmen kommst Du net rum;
    bei den ganz sinnresistenten nehme ich schlicht wörtlich den Antrag auf, den der Kläger haben will; ich darf schließlich nicht beraten...:teufel:
    Soll er sagen was er will und Du schreibst es auf; kurzer Aktenvermerk und fertisch.

  • In solchen Fällen habe ich mich immer genüsslich zurückgelehnt und zu den Leuten gesagt: "Ich bin jetzt Ihre Schreibkraft, nun diktieren Sie mir mal." Lange hatte ich die nie auf dem Hals. Die Klageschrift würde ich ja gerne aufnehmen, aber ohne Rechtsberatung. Und wenn sie schon vom RA kommen und dann selber immer noch nicht wissen, was sie genau wollen, kann ich leider nichts für sie tun.

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