Hallo, wie muß ich verfahren, wenn ein Insolvenzvermerk eingetragen ist und jetzt die Eintragung einer Zwangshypothek beantragt wird (Vollstr.bescheid lautet auf den Eigentümer als Schuldner). Zurückweisen wegen § 89 InsO ?
Zwangshypo und Insolvenzvermerk
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Della -
27. Juli 2006 um 10:15
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Der Antrag auf Eintragung der Zwangshypothek ist wegen des Nichtvorliegens der Vollstreckungsvoraussetzungen (§ 89 InsO) zurückzuweisen, weil bei Zwangseintragungen kein Erwerb nach § 91 Abs.2 InsO in Betracht kommt (KEHE/Herrmann § 18 RdNr.81).
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wie juris#2
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Danke, hätt nach § 89 nur weiterlesen brauchen. Hab noch nicht so viel praktische Erfahrung....(und keinen Inso - Kommentar)
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das nennt man dunstkreistheorie. einfach vom bekannten gesetzestext mal nach oben oder unten gucken, ob da nicht noch was steht. is ab und zu mal was dabei.
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