PKH-Problem

  • Guten Morgen!

    Als blutiger Anfänger in F-Sachen passiert's schon mal, dass man noch niemals weiß, wie man seine Frage formulieren soll. :(
    Daher zunächst einfach mal der Sachverhalt:
    Antrag des Kreis' auf Entziehung der elterlichen Sorge. Kindesvater und Kindesmutter haben mit Beschluss vom 25.11.05 PKH bekommen unter Beiordnung eines RA. Bzgl. der Kindesmutter sind Raten angeordnet worden. Diese hat die Raten nicht gezahlt, PKH daher mit Beschluss vom 07.04.2006 aufgehoben.
    Weiterhin hat der beigeordnete RA das Mandat mit Schreiben vom 10.05.2006 niedergelegt und stellt den Antrag auf Festsetzung und Auszahlung aus der LK (nur bzgl. des Kindesvaters). Das hab ich jetzt auch schön gemacht.
    Anschließend muss ich die Sache bzgl. der aufgehobenen PKH doch dem KB vorlegen, damit der gegen die Kindesmutter die angefallenen Kosten zum Soll stellt. Oder kann ich mir das (Vorlage Herrn KB) hier sparen, denn: Der beigeordnete RA hat die PKH-Gebühren ja nur bzgl. des Kindesvaters geltend gemacht mit der Begründung, dass die PKH für die Kindesmutter ja aufgehoben ist. Und die Entscheidung in der Sache ist gerichtsgebührenfrei ergangen.
    Aber wäre es so, dann wär zwar die PKH für die Kindesmutter aufgehoben, aber sie müßte nichts zahlen. Ich würde nur dann bzgl. des Kindesvaters eine lange Frist zur Überprüfung nach § 120 Abs. 4 ZPO notieren, und das war's?
    Entschuldigt bitte die Konfusität, aber F- bzw. PKH-Sachen sind absolut nicht mein Ding...

    Danke!

  • Wenn ich mir nicht sicher bin (= nur zu faul zum Denken), dann lege ich die Sachen dem sicherheitshalber KB vor. Wenn der nichts macht, auch gut ...

  • @Manfred:
    Hab ich schon richtig verstanden!! :o) Alles gut.
    Dann lag ich also doch nicht so falsch... Dachte schon, ich könnte GAR nix.
    Also Danke All.

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