Problem Löschung Abt. III

  • Folgendes Problem: Als Grundstückseigentümerin ist die Firma A eingetragen. Zugunsten der Firma B ist in Abt II. ein Widerspruch hinsichtlich der Eigentümereintragung vermerkt. Nun beantragt der Inso-Verwalter der Firma B die Löschung einer Grundschuld (Gläubiger ist Firma B) in Abt. III. Solange die Eigentümerfrage nicht endgültig geklärt ist, kann doch nicht gelöscht werden, oder ?!

  • Wenn die Firmen A und B die Löschung bewilligen, sehe ich kein Problem, da dann jedenfalls der wahre Eigentümer (wer immer das sein mag) zugestimmt hat.
    Demnach würde ich noch die Zustimmung der Firma A verlangen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!