Aufsatz "Der nichtige 'scheinmaschinelle' Grundpfandrechtsbrief" (Rpfleger 2009, 1)

  • Zu diesem Thema ist im Rpfleger 2009 Seite 1 ff ein Aufsatz von Horst Bestelmeyer mit dem Titel "Der nichtige 'scheinmaschinelle' Grundpfandrechtsbrief" zu finden. Unter Punkt 14 wird auf die Briefe, die mit ARGUS-EGB in M-V hergestellt werden, eingegangen.

    Edit:
    Aus dem oben verlinkten Thread verselbstständigt.
    Ulf, Admin

  • Zu diesem Thema ist im Rpfleger 2009 Seite 1 ff ein Aufsatz von Horst Bestelmeyer mit dem Titel "Der nichtige 'scheinmaschinelle' Grundpfandrechtsbrief" zu finden. Unter Punkt 14 wird auf die Briefe, die mit ARGUS-EGB in M-V hergestellt werden, eingegangen.



    Darf man als Nicht-Rechtspfleger erfahren, wie seine Meinung zu diesen Briefen in Mecklenburg-Vorpommern ist?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)


  • Darf man als Nicht-Rechtspfleger erfahren, wie seine Meinung zu diesen Briefen in Mecklenburg-Vorpommern ist?



    Dieser Frage schließe ich mich als mecklenburgischer Nicht-Rechtspfleger mal neugierig an. ;)

  • dann lest mal den Aufsatz-
    ich hatte heute unendlich viel Spaß bei der Lektüre, die hier allseits bekannte und geniale gründliche Subsumtion des Autors hat mich erfreut, mehr sag ich dazu nicht , bin gespannt auf die Reaktionen der Justizverwaltungen :wechlach::wechlach::wechlach:

  • Zu diesem Thema ist im Rpfleger 2009 Seite 1 ff ein Aufsatz von Horst Bestelmeyer mit dem Titel "Der nichtige 'scheinmaschinelle' Grundpfandrechtsbrief" zu finden. Unter Punkt 14 wird auf die Briefe, die mit ARGUS-EGB in M-V hergestellt werden, eingegangen.



    Darf man als Nicht-Rechtspfleger erfahren, wie seine Meinung zu diesen Briefen in Mecklenburg-Vorpommern ist?



    Darf man als Nicht-Rechtspfleger erfahren, wie seine Meinung zu diesen Briefen in Mecklenburg-Vorpommern ist?



    Dieser Frage schließe ich mich als mecklenburgischer Nicht-Rechtspfleger mal neugierig an. ;)




    Frage beantwortet? ;)
    Mir steht der Aufsatz noch nicht zur Verfügung, ich denke jedoch, der Titel sagt eigentlich alles und führt auch in dieser Diskussion weiter.

    Einmal editiert, zuletzt von Heidi_274 (28. Dezember 2008 um 08:14)

  • Darf man als Nicht-Rechtspfleger erfahren, wie seine Meinung zu diesen Briefen in Mecklenburg-Vorpommern ist?



    Die Meinung des Autors hier wiederzugeben, sprengt m.E. den Rahmen dieses Threads. Du solltest versuchen, an den Aufsatz heranzukommen, evtl. über die Seite http://www.rpfleger.de. Der Aufsatz ist sehr, sehr lesenswert - vor allem für dich im Hinblick auf deine Beschwerde.

    Solltest du keine Möglichkeit haben, den Aufsatz zu lesen, melde dich bei mir per PN.

  • Den Aufsatz haben wir uns gestern beschafft und mit großem Interesse gelesen.

    Bezüglich Mecklenburg-Vorpommern schreibt der Autor, dass die dort erteilten Briefe gültig sind. Aber nicht als maschinelle, sondern als herkömmlich hergestellte Briefe, weil sie von Hand gesiegelt und unterschrieben werden. Die Briefe sind aber ordnungswidrig erstellt, weil nicht die amtlichen Vordrucke der Bundesdruckerei verwendet werden. Die Beteiligten können mit dem Ziel Beschwerde einlegen, dass die Briefe unbrauchbar gemacht und ordnungsgemäße neue Briefe erteilt werden.

    Der Schwerpunkt des Aufsatzes liegt wohl darin, dass mit Solum-Star hergestellte Briefe keine maschinellen Briefe und deshalb nichtig sind, wenn sie nicht von Hand gesiegelt und unterschrieben wurden.


  • Bezüglich Mecklenburg-Vorpommern schreibt der Autor, dass die dort erteilten Briefe gültig sind. Aber nicht als maschinelle, sondern als herkömmlich hergestellte Briefe, weil sie von Hand gesiegelt und unterschrieben werden.  

    Na das beruhigt mich doch irgendwie :D

    Dafür, dass sie ordnungswidrig sind, kann ja - außer der hiesigen Landesjustiz - keiner was. Jedenfalls nicht der Bürger, den es ja am Ende wieder treffen würde. Was ist das bloß alles für ein Unsinn, Hauptsache die Formulare sind die richtigen. :gruebel:

  • Themen zusammengeführt.
    Anta, Mod.


    In Bezug auf den Aufsatz von Horst Bestelmeyer im Rpfleger 2009 würde mich Eure Meinung zu folgender Frage interessieren:

    Was ist zu tun, wenn wir im Rahmen einer Beurkundung einen maschinellen Brief vorgelegt bekommen, der z.B. bei Abtretungen oder Freigaben zusammen mit der Bewilligung beim Grundbuchamt einzureichen ist? Nach der Meinung des Autors hat der Gläubiger das Recht durch die Übergabe des nichtigen Briefs nicht erworben und kann deshalb auch nicht verfügen.

    Einfach warten, ob das Grundbuchamt den Brief beanstandet?

  • Wenn sich die Meinung von Bestelmeyer als herrschende Meinung etablieren sollte, hätten wohl viele SolumStar-Länder ein echtes Problem. Hier jedenfalls wurde seit Einführung von SolumStar im Jahre 2001 kein einziger neu erstellter Brief mehr unterschrieben und Brief-Vermerke erfolgten ausschließlich durch Anbringen eines Aufklebers mit dem gedruckten Text und Siegel.

    Allein im hiesigen Bezirk wären also tausende Rechte betroffen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wenn sich die Meinung von Bestelmeyer als herrschende Meinung etablieren sollte, hätten wohl viele SolumStar-Länder ein echtes Problem. Hier jedenfalls wurde seit Einführung von SolumStar im Jahre 2001 kein einziger neu erstellter Brief mehr unterschrieben und Brief-Vermerke erfolgten ausschließlich durch Anbringen eines Aufklebers mit dem gedruckten Text und Siegel.

    Allein im hiesigen Bezirk wären also tausende Rechte betroffen.



    Uneingeschränkte :zustimm:ung...

    Das wäre eine regelrechte Lawine, die da auf uns zurollen würde...

  • Ich werde abwarten, bis sich unsere Landesregierung dazu äussert und meine Briefe nunmehr allesamt unterschreiben.
    Wenn wir wirklich berichtigen müssten, dann wird es bei tausenden von Sachen heiter.
    Die Notare sollten alle alten Briefe ohne Kommentar einfach mit der Urkunde einreichen. Entweder beanstandet das Grundbuchamt (was ich mir nicht vorstellen kann) oder es berichtigt den Brief wie von Bestelmeyer vorgeschlagen.

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