Eingezogene Sachen

  • Hallo,
    hier mal wieder ein Frage. Ist bei Jugendstrafrecht für die Verwertung/Vernichtung eingezogener Sachen die StA zuständig? Ich würde sagen ja.

    Danke!

  • Ich würde sagen nein :)
    -> Jugendsachen werden beim AG vollstreckt. Nebengeschäfte oder vollstreckbare Nebenentscheidungen daher auch! Kenne ich aus leidiger Erfahrung!

  • die Schreckschußpistole befindet sich bei der Polizei und diese wurde durch richterlichen Beschluss eingezogen. Ist die Waffer jetzt zum LKA zur Verwertung zu geben oder die Polizei, wo die Waffe verwahrt ist zur Vernichtung aufzufordern?

  • §§ 69 und 79 StVollstrO: Waffen... sind dem Regierungspräsidium oder der entsprechenden Behörde bzw. einer anderen, von der obersten Justizbehörde benannten Stelle zu übersenden.....

    Zuständig ist der Vollstreckungsrechtspfleger -bei Jugendsachen also am AG.
    Ist aber eindeutig im §_70 geregelt, also gar nicht zu schwer;).

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • in meinem Fall wurde die Waffe jedoch nicht im rk Urteil sondern nachträglich durch Beschluss eingezogen, soweit ich in Erinnerung habe, dürfte doch dann der zuständige Dez. zuständig sein und nicht der Rpfl. Oder? Ich habe auch noch einmal bei der StA angerufen und dort ist der Rpfl wohl auch nur zust., wenn die Einziehung im SB oder Urteil erfolgte.
    Hatte jemand evtl. schon einmal einen solchen Fall?

  • §§ 69 und 79 StVollstrO: Waffen... sind dem Regierungspräsidium oder der entsprechenden Behörde bzw. einer anderen, von der obersten Justizbehörde benannten Stelle zu übersenden.....

    Zuständig ist der Vollstreckungsrechtspfleger -bei Jugendsachen also am AG.
    Ist aber eindeutig im §_70 geregelt, also gar nicht zu schwer;).



    Hier stimme ich zu.
    Auch wenn im Nachhinein durch Beschluss eingezogen wurde, übersende ich (als Rechtspflegerin in Jugendsachen) die Waffen an das Landeskriminalamt zur Verwertung.

  • ich hänge mich hier kurz an:

    kann mir jemand sagen, welche Behörde in BW für die Waffen zuständig ist? Auch das LKA? Die Waffe wird derzeit bei der StA aufbewahrt, wird dort dann auch die Kennzeichnung nach § 70 Abs. 3 StVollstrO angebracht?

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