Auslandwohnsitz/Insolvenz

  • Vielleicht habt Ihr einen Rat;

    Ast. beantragt BerH wegen Insolvenz. Ich nehme an, Schuldenbereinigungsverfahren.
    Sie gibt ihren derzeitigen Wohnort in Spanien an (Hauptwohnsitz Deutschland) u. teilt mit, dass sie sich dort lediglich arbeitsmäßig aufhalte, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Tochter teilweise gewährleisten zu können.
    Überrascht war ich, als sie ihre Einkünfte mitteilt: 17,23 E pro Tag netto!! = ca. 517,00 €/Mon. sowie Wohnkosten i. H. v. 461,70 €:gruebel:
    Da fragt man sich natürlich ganz besorgt, weshalb sie zur Sicherung des Lebensunterhalts auswandert, wo doch am Ende gar nix übrigbleibt:(?

    Andererseits gebe ich im Schuldenbereinigungsverfahren keine BerH. Aber dann müsste die Ast. den teuren Flug nach Deutschland nehmen, um eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen.

    Habt Ihr einen Rat??

  • Dem Antrag kann ich leider auch nur so viel entnehmen, dass Beratung wegen eines Insolvenzverfahrens gewünscht wird.
    Meine Zwischenverfügung mit Fragen über Fragen an den Ast./Vertr. ist bereits erfolgt. Die Beantwortung wird sich auf Grund der Entfernung doch etwas hinziehen.

  • Ich hätte mich eher gefragt, ob es auch geeignete Stellen in Spanien gibt. Dass die Frau zumindest leidlich Spanisch spricht, unterstelle ich einfach mal...

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • Wohnsitz war lt. beigefügter Ausweiskopie im hiesigen AG-Bezirk.

    Sollte es sich um ein einfaches Schuldenbereinigungsverfahren handeln, würde ich gern an die hiesigen Schuldnerberatungsstellen verweisen, aber das wird wohl für die Ast. wegen der Entfernung unzumutbar sein.
    Andererseits habe ich in Erfahrung gebracht, dass gegen die Ast. ein HB ergangen sein soll wegen Verweigerung d. Abgabe der e.V.
    Nun traut sie sich nicht, nach Deutschland einzureisen. Ich weiss aber nicht wirklich, ob es sich dabei um die Ast. handelt. Unsere Gesch.-Leiterin hatte kürzlich mit einer Schuldnerin telefoniert, die schilderte in Spanien zu arbeiten u.,Angst zu habe, wegen des bestehenden HB´s am Flughafen festgenommen zu werden.
    Daher nehme ich an, dass es sich um die Ast. handeln könnte.
    Ich habe zwischenzeitlich den Vertreter angeschrieben, da etliche Angaben nicht nachgewiesen wurden. Die Antwort bleibt zunächst abzuwarten.

  • Ich bin erstaunt, dass man in Spanien offenbar von 55,30 Euro im Monat zusammen mit einem Kind (und vermutlich etwas Kindergeld) leben kann. In welcher touristisch reizvollen Gegend denn? Wenn das wirklich so ist, sollte ich vielleicht doch mal drüber nachdenken, bereits jetzt zügig die Pension anzustreben, um mich die nächsten 50 Jahre dunkelbraun schlafen.

  • Ich bin erstaunt, dass man in Spanien offenbar von 55,30 Euro im Monat zusammen mit einem Kind (und vermutlich etwas Kindergeld) leben kann.



    :daumenrau Das frage ich mich, seit das Thema eröffnet wurde. Die erste Frage an die Antragstellerin wäre bei mir gewesen "Wovon leben Sie denn?"

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