BerH für eine Schutzschrift?

  • Wusste ich früher auch nicht, bis ich mehrmals Schutzschriften in der RAST aufnehmen durfte.



    Ich hab auch erst davon erfahren als ich das Wort bei RASYS gelesen hab und mal auf das Formular gegangen bin. Zum Glück mußte ich so ein Ding bisher net aufnehmen.



    In NRW gibt es - herausgegeben von der VPS RASYS - eine Schulungs-DVD mit diversen Situationen auf der RAST. Dort wird auch das Thema Schutzschrift behandelt, so dass man sich sogar schon als Student darauf "einstellen" kann. :)

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Aber Beratungshilfe kann ja auch das Gericht leisten! Also Antrag aufnehmen, fertig. Und wenn man sich nicht sicher ist - einfach sagen der Rechtssuchende soll am nächsten Tag wieder kommen. Bis er mit Schein zum Anwalt geht vergeht ja auch noch ein, zwei Tage. In der Zeit kann man sich erkundigen wie es geht.... ;)

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